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Höhere Minijob-Verdienstgrenze

Zum 1. Januar 2025 wurde die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 € pro Monat angehoben, basierend auf dem neuen Mindestlohn von 12,82 €/Stunde. Für gemeinnützige Einrichtungen ergeben sich dadurch höhere Verdienstgrenzen bei der Kombination von Minijob und Ehrenamts- bzw. Übungsleiterfreibetrag: 626 € bzw. 806 € monatlich. 

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