Karte zur Vergütung künstlerischer Arbeit / AG Vergütung Der LBK hat eine Klappkarte drucken lassen, die eine angemessene Vergütung künstlerischer Leistungen argumentativ unterstützt und sowohl Künstler:innen als auch Auftraggeber:innen für dieses Thema sensibilisieren soll. Sie kann ab sofort unter kontakt@lbk-sachsen.de bestellt werden. Details
Umfrage: Von der Kunst zu leben. Die wirtschaftliche und soziale Situation Bildender Künstler:innen Bis zum 30. April 2025 sind alle in Deutschland lebenden bildenden Künstler:innen eingeladen, sich an der Umfrage „Von der Kunst zu leben. Die wirtschaftliche und soziale Situation Bildender Künstler:innen“ zu beteiligen. Die in regelmäßigen Abständen stattfindende Umfrage wird in diesem Jahr erstmalig im gemeinsamen Auftrag vom Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) und der Stiftung Kunstfonds durchgeführt. Details
VG Bild-Kunst Berufsgruppenversammlung Die VG Bild-Kunst lädt am 30. April zur Berufsgruppenversammlung nach Erfurt ein. Wenn Sie als Mitglied nicht persönlich teilnehmen können, besteht bis zum 23. April 2025 die Möglichkeit der Stimmrechtsübertragung auf den Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler – erstmalig ausschließlich elektronisch. Die Informationen dazu werden gemeinsam mit der Einladung voraussichtlich am 2. April versendet. Weitere Infos Details
Gender Pay Gap Die geschlechtsspezifische Lohnlücke (Gender Pay Gap) ist gesamtgesellschaftlich gesunken: 2023 lag sie noch bei 18%, 2024 bei 16%. Nimmt man jedoch die in der Künstlersozialkasse versicherten Künstler:innen in den Blick, zeigt sich ein anderes Bild: In vier Berufsgruppen ist die Lücke gestiegen, unter anderem in der Berufsgruppe Bildende Kunst, nämlich von 28% (2023) auf 30% (2024). Hier muss unbedingt gegengesteuert werden. Details
KOMPASS für Solo-Selbstständige verlängert Das ESF Plus-Förderprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird bis zum Ende der aktuellen ESF Plus-Förderperiode verlängert. Bis zum 29. Februar 2028 können sogenannte Qualifizierungsschecks für Solo-Selbstständige durch die KOMPASS-Anlaufstellen weiter ausgestellt werden. Ein Qualifizierungsscheck ermöglicht die Erstattung von bis zu 90 Prozent der Kosten einer Weiterbildung (maximal 4.500 Euro). Details
Umfrage: Von der Kunst zu leben. Die wirtschaftliche und soziale Situation Bildender Künstler:innen Bis zum 30. April 2025 sind alle in Deutschland lebenden bildenden Künstler:innen eingeladen, sich an der Umfrage „Von der Kunst zu leben. Die wirtschaftliche und soziale Situation Bildender Künstler:innen“ zu beteiligen. Die in regelmäßigen Abständen stattfindende Umfrage wird in diesem Jahr erstmalig im gemeinsamen Auftrag vom Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) und der Stiftung Kunstfonds durchgeführt. Details
Honorarmatrix Sachsen Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus hat eine Honorarmatrix mit Empfehlungen für eine „Angemessene Vergütung im Bereich Kunst und Kultur“ auf der Website zum Kulturdialog veröffentlicht. Sie wurde von einer Honorarkommission erarbeitet, in denen u.a. Details
Herrenberg-Urteil: Übergangsregelung bis Ende 2026 2022 sprach das Bundessozialgericht einer Musikschullehrerin, die als freie Mitarbeiterin mit Honorarverträgen an der Musikschule in Herrenberg tätig war, ihren Status als Selbständige ab, sah in ihrer Tätigkeit eine abhängige Beschäftigung und ihren Arbeitgeber in der Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge für sie nachzuzahlen. Aufgrund dieses sog. Herrenberg-Urteils prüft die Deutsche Rentenversicherung nun nach und nach den Status anderer Selbständiger, die in irgendeiner Form lehrend oder unterrichtend tätig sind. Details
E-Rechnungspflicht Ab diesem Jahr gilt die E-Rechnungspflicht auch für Vereine und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen: Erst ab dem 01.01.2027 müssen Vereine mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 €/Jahr E-Rechnungen ausstellen können, Vereine bis 800.000 €/Jahr erst am 01.01.2028. Bis dahin können weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt. Details
Höhere Minijob-Verdienstgrenze Zum 1. Januar 2025 wurde die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 € pro Monat angehoben, basierend auf dem neuen Mindestlohn von 12,82 €/Stunde. Für gemeinnützige Einrichtungen ergeben sich dadurch höhere Verdienstgrenzen bei der Kombination von Minijob und Ehrenamts- bzw. Übungsleiterfreibetrag: 626 € bzw. 806 € monatlich. Weitere Infos Details