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Herrenberg-Urteil: Übergangsregelung bis Ende 2026

2022 sprach das Bundessozialgericht einer Musikschullehrerin, die als freie Mitarbeiterin mit Honorarverträgen an der Musikschule in Herrenberg tätig war, ihren Status als Selbständige ab, sah in ihrer Tätigkeit eine abhängige Beschäftigung und ihren Arbeitgeber in der Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge für sie nachzuzahlen. Aufgrund dieses sog. Herrenberg-Urteils prüft die Deutsche Rentenversicherung nun nach und nach den Status anderer Selbständiger, die in irgendeiner Form lehrend oder unterrichtend tätig sind. Die Rechtsunsicherheit führte zu einem Rückgang von Angeboten kultureller Bildung. Auch drohten sowohl öffentlichen als auch privaten Einrichtungen der kulturellen Bildung ggfs. hohe Nachzahlungen, die existenzbedrohend sein können. 
Nun schuf der Deutsche Bundestag eine Übergangsregelung bis Ende 2026. Sie sieht vor, dass Auftraggeber und Auftragnehmer bei Vertragsschluss untereinander schriftlich vereinbaren, dass von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen wird. Demnach besteht eine Sozialversicherungspflicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung erst ab dem 1. Januar 2027, wenn im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren festgestellt wird, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Alle Betroffenen haben somit nun Zeit bis Ende 2026, um ihre Arbeitsverhältnisse an das Herrenberg-Urteil anzupassen.

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