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E-Rechnung wird Pflicht

Unternehmer:innen mit Sitz im Deutschland müssen ihre Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 als elektronische Rechnung erstellen. Dabei ist die Unternehmensgröße unerheblich, entsprechend müssen selbst Kleinunternehmer:innen auf die E-Rechnung umstellen. Diese muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Formate wie XRechnung und ZUGFeRD sind Beispiele, die diese Anforderungen erfüllen.
Auch Vereine sind von der Verpflichtung betroffen. Über Ausnahmen und Übergangsfristen informiert ein Text des Vereins- und Stiftungszentrums e.V.

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