Neuigkeiten

E-Rechnungspflicht

Ab diesem Jahr gilt die E-Rechnungspflicht auch für Vereine und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen: Erst ab dem 01.01.2027 müssen Vereine mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 €/Jahr E-Rechnungen ausstellen können, Vereine bis 800.000 €/Jahr erst am 01.01.2028. Bis dahin können weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt.
Betreffen Leistungen den nichtunternehmerischen („ideellen“) Bereich des Vereins, muss der Verein weder E-Rechnungen empfangen können noch selbst E‑Rechnungen ausstellen.
KREATIVES SACHSEN hat auf seiner Website hilfreiche links mit weiterführenden Informationen zu dem Thema zusammengestellt und bietet auch Beratungen dazu an.

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