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Projektförderung für nichtstaatliche Museen

Am 15. Oktober 2024 endet die Frist für die Beantragung von Fördermitteln der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen für die nichtstaatlichen Museen im Freistaat Sachsen für das Haushaltsjahr 2025. In einer Fortbildung am 12. August informiert die Landesstelle über das Förderprozedere, eine Anmeldung ist erforderlich bis 4. August.

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