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Neuerungen in der Kulturförderung der Landeshauptstadt Dresden

Die neuen Förderrichtlinien in Dresden bringen neben Kriterien wie der Empfehlung von der Beachtung von Honoraruntergrenzen und Nachhaltigkeit einige andere Änderungen mit sich. 

Insbesondere sind zu beachten:
• Die Institutionelle Förderung einer Einrichtung greift erst ab einer beantragten Summe von 15.000 Euro.
• Die bisherige Kleinprojekteförderung wird in die Projektförderung integriert. Projekte bis zu einer beantragten Summe von 2.500 Euro sind Kleinprojekte und können zu vier Terminen im Jahr beantragt werden, der nächste Antragstermin ist der 1. März 2022 für Projekte des II. Quartals des laufenden Jahres.
• Projektförderung ab einem Förderbetrag von 2.501 Euro kann weiterhin zu den Terminen 1. März und 1. September beantragt werden.
• Es stehen zudem neue Förderarten wie etwa eine mehrjährige Projektförderung als Konzeptförderung sowie ein Kofinanzierungsfonds zur Verfügung.
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