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Neu: Verpackungen brauchen eine Lizenz!

Seit dem 1. Juli 2022 gilt das neue Verpackungsgesetzes, das auch für bildende Künstler:innen relevant ist. Denn wer Verpackungen in den Verkehr bringt, die dann bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, muss ab sofort eine Lizenz erwerben, sich sozusagen an den Kosten für die Abfallverwertung beteiligen. Nach dem Gesetz unterliegen alle, die unternehmerisch handeln, also auch Solo-Selbstständige und Freiberufler:innen, und „Erstinverkehrbringer“ einer Verpackung sind, der sog. Systembeteiligungspflicht. Das bedeutet für professionelle bildende Künstler:innen: Wer Kunstwerke, Postkarten, Kataloge aus dem Atelier heraus mit einer Verpackung versendet, braucht ab sofort ein Lizenz.
Dafür muss man sich zunächst bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZVSR) im öffentlichen Register (LUCID) registrieren: Der Name des/der Künstler:in, soll im Feld „Markenname und/oder Hersteller“ eingefügt werden. Im Feld „Gewerbenummer“ u.ä. kann jeweils „Freiberufler:in“ eingetragen werden. Für grundlegende Informationen zur Registrierungs- oder Systembeteiligungspflicht bietet die ZSVR Telefonsupport unter 0541 34310555 (Mo.- Fr. von 9:00 - 16:30 Uhr) an.
Anschließend muss bei einem sog. Dualen System für das verwendete Verpackungsmaterial eine Lizenz erworben werden. Hierfür gibt es verschiedene Anbieter (z. B. Reclay, DerGrünePunkt oder Zentek). Es empfiehlt sich, Angebote und Preise zu vergleichen. Die Höhe des Lizenzentgelts hängt von der Verpackungsmenge und dem Verpackungsmaterial ab, dafür gibt es einen Lizenzrechner. Es gibt keine Bagatellgrenze, bereits ab dem ersten versandten Karton besteht die Verpflichtung zur Lizenz. Eine Pflicht zur Dokumentation besteht nur, wenn im Jahr z. B. mehr als 50.000 kg Papier, Pappe, Karton in den Verkehr gebracht werden. Verstöße können gem. § 36 Absatz 2 Verpackungsgesetz (VerpackG) mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Fragen rund um das Thema beantwortet die Website von BellandVision.

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