Honorarmatrix Sachsen Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus hat eine Honorarmatrix mit Empfehlungen für eine „Angemessene Vergütung im Bereich Kunst und Kultur“ auf der Website zum Kulturdialog veröffentlicht. Sie wurde von einer Honorarkommission erarbeitet, in denen u.a. Vertreter:innen der einzelnen Landeskulturverbände, der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und der Kulturräume mitgewirkt haben. Für die Sparte Bildende Kunst wurden weitgehend die Empfehlungen der Leitlinie Honorare des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler übernommen, die zusammen mit dem LBK Sachsen erarbeitet worden ist, ergänzt um Tages-, Wochen- und Monatssätze. Die Matrix soll als Orientierung bei der wirtschaftlichen Berechnung von Maßnahmen, Projekten und Veranstaltungen herangezogen werden. Zudem wird empfohlen, dass die Honorare bei Förderanträgen künftig erkennbar dargestellt werden. Die Übersicht hat jedoch keinen verbindlichen Charakter, und es wird in Frage gestellt, ob der beträchtliche finanzielle Mehrbedarf von allen geleistet werden kann. Im einleitenden Text heißt es: „Die Entwicklung einer angemessenen Vergütung muss daher auf die Leistungsfähigkeit des Staates und der Kommunen, die sehr unterschiedlichen Kulturveranstalter und die unterschiedlichen Bedingungen in den Sparten und in den Regionen Sachsens Rücksicht nehmen. Das Ziel der ‚fairen Vergütung‘ darf nicht das Ziel, ‚die kulturelle Vielfalt zu erhalten‘, gefährden.“ Es bleibt daher abzuwarten, inwieweit die Honorarmatrix zu einer angemessen Vergütung beiträgt. Alle zwei Jahre soll die Honorarkommission erneut einberufen werden. Kategorie Existenzsicherung