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GEMA-Gebühren und KSK-Abgabepflicht

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, welche treuhänderisch die Interessen ihrer Mitglieder vertritt. Soll Musik auf bestimmte Art öffentlich aufgeführt, wiedergegeben oder vervielfältigt werden, muss hierfür grundsätzlich eine kostenpflichtige Lizenz erworben werden. Wann genau eine Musiknutzung angemeldet werden muss, wie dies geht und welche Kosten anfallen, wird deutlich in einem Text vom Vereins- und Stiftungszentrum e.V.
Ein weiterer Text informiert über die Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK), die anfällt, wenn Aufträge mit einer Entgeltsumme von 450 Euro im Kalenderjahr an externe selbstständige Künstler und Publizisten erteilt und im Zusammenhang damit Einnahmen erzielt werden sollen – unabhängig davon, ob der/die Auftragnehmer:in in der KSK versichert ist. Im Jahr 2024 liegt diese Abgabe bei 5 %.

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