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Fortführung „Härtefälle Kultur“

Das Förderprogramm “Härtefall Kultur”, das sich an von der Corona-Krise betroffene sächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft sowie an Unternehmen des Privatrechts in Form von Personengesellschaften richtet, wird bis Ende 2022 fortgeführt.

Im Rahmen der Förderung kann der Liquiditätsbedarf geltend gemacht werden, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen und/oder durch notwendige zusätzliche Ausgaben (zum Beispiel für Hygienemaßnahmen oder digitale Angebote als Veranstaltungsersatz) entsteht. Geförderte erhalten einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, bei höherem Liquiditätsbedarf bis zu 50.000 Euro.
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