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Einführung der e-Rechnung am 1. Januar 2025

Im kommenden Januar wird die sogenannte e-Rechnung (Kurzform für: elektronische Rechnung) in Deutschland eingeführt. Diese Form der Rechnung wird in einem neuen Format übermittelt, das elektronisch weiterverarbeitet werden kann. Sie gilt auch für Selbstständige/Freiberufler:innen. Der BBK Bundesverband hat auf seiner Website die wichtigsten Punkte zum Thema zusammengefasst. Auch Vereine sind von der Verpflichtung betroffen, ein Text des Vereins- und Stiftungszentrums e.V. informiert dazu.

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