Digitale Barrierefreiheit Öffentliche Institutionen sind verpflichtet, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen (Apps) barrierefrei zu gestalten. Dazu berät die Überwachungsstelle in Sachsen. Zudem überprüfen sie die Einhaltung der Barrierefreiheit. Die Durchsetzungsstelle nimmt Hinweise über fehlende Barrierefreiheit nach erfolgloser Auseinandersetzung mit der betroffenen Institution in Sachsen entgegen. In einem Online-Workshop der Servicestelle Inklusion im Kulturbereich am 6. Dezember erläutern beide Stellen von 10 bis 12 Uhr ihre Aufgaben und Arbeitsprozesse. Kategorie Sonstiges