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40 Jahre Künstlersozialversicherung

Seit 1983 sind selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen in Deutschland sozial abgesichert und erhalten über die Künstlersozialkasse (KSK) einen Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung. Finanziert wird die Künstlersozialversicherung über die Verwerter von künstlerischen und publizistischen Leistungen, wie Agenturen, Verlage, Theater oder Rundfunkanstalten, und einen Bundeszuschuss. Bis heute gelingt es der KSK als Behörde, den besonderen Lebensverhältnissen selbständiger Künstlerinnen und Künstler Rechnung zu tragen. Trotz oftmals geringem und unstetem Einkommen Teil des Sozialsystems zu sein – das ist die zentrale Errungenschaft durch die Künstlersozialversicherung. 
Zum Jubiläum fand in Berlin am 31. August 2023 eine Festveranstaltung statt: „40 Jahre Künstlersozialversicherung – Damals, heute, morgen“. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es einen Videobericht zur Veranstaltung. 

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