KSK: Anhebung der Zuverdienstgrenze verlängert bis Ende 2022 Die pandemiebedingte Sonderregelung der Künstlersozialkasse (KSK), dass ein Zuverdienst neben der selbständigen künstlerischen Tätigkeit von bis zu 1.300 Euro im Monat (15.600 Euro im Jahr) möglich ist, ohne den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zu verlieren, wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Kategorie Corona Kulturpolitik Existenzsicherung