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NEUSTARTplus-Stipendium für bildende Künstler:innen

Das NEUSTARTplus-Stipendium will die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen aus der Krise heraus als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern. Das Programm ist Teil des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) initiierten Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR. 

Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, die solo-selbstständig und freischaffend tätig sind, dauerhaft in Deutschland leben und nicht immatrikuliert sind. Bewerber:innen dürfen nicht angestellt sein, eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ist jedoch zulässig. Auch Künstler:innen-Duos können sich bewerben. Das Stipendium wird vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023 ausbezahlt, die Höhe des Stipendiums beträgt 18.000 Euro. Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds erhalten haben. Ein Antrag kann bis zum 15. September bei der Stiftung Kunstfonds gestellt werden.

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