Existenzsicherung

Diskursforum Soloselbstständigkeit mit Martin Dulig & WGD-Mitgliedern

In fünf Diskursforen stieß KREATIVES SACHSEN gemeinsam mit dem Sächsischen Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig erstmalig einen direkten Dialog mit solo-selbstständig wirtschaftenden Kultur- und Kreativschaffenden über die Veränderung ihrer Arbeitswelt durch die Pandemie an. Die Gespräche können auf der Website von KREATIVES SACHSEN nachvollzogen werden.

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Seminar- und Weiterbildungsangebote für Vereine

Der Landesverband Soziokultur Sachsen versammelt auf seiner Website einen Überblick über Seminarangebote unterschiedlichster Anbieter, die insbesondere für Vereine von Interesse sind, etwa zu den Themen Ehrenamt, Finanzierung und Buchhaltung, Mitgliedergewinnung, Pressearbeit und Kommunikation. Gern verweisen wir hier auf die hervorragende Zusammenstellung.

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Mindestlohn und Minijob-Grenze, damit auch Hinzuverdienstgrenze in der KSK werden erhöht

Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 den „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ beschlossen. Danach wird am 1. Oktober 2022 der Mindestlohn auf 12 € / Stunde erhöht. Außerdem soll auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobs von derzeit 450 € auf dann 520 € angehoben werden.

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Wiederauflage »Corona-Härtefälle Kultur«

Sächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier oder privater Trägerschaft können wieder eine Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Antragsfrist ist der 21.11.2022.
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Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert

Wegen der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie wurde der seit März 2020 bestehende erleichterte Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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KSK: Anhebung der Zuverdienstgrenze verlängert bis Ende 2022

Die pandemiebedingte Sonderregelung der Künstlersozialkasse (KSK), dass ein Zuverdienst neben der selbständigen künstlerischen Tätigkeit von bis zu 1.300 Euro im Monat (15.600 Euro im Jahr) möglich ist, ohne den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zu verlieren, wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
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