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LBK Sachsen
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Als Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. vertreten wir die bildende Kunst auf Landesebene vor dem Hintergrund und der Kenntnis eines breiten Praxisfeldes.

Unser politischer Auftrag ist es, für optimale Rahmenbedingungen im Bereich der bildenden Kunst einzutreten. Wir setzen uns ein für die vielfältige Anwendung und Beauftragung künstlerischer Leistungen und deren angemessene Vergütung sowie für geeignete Kulturförder-, aber auch komplementäre soziale Instrumente, die künstlerische Arbeit möglich machen, absichern und entwickeln. Wir begleiten fachlich sowohl die Förderinstrumente und Verfahren bei der Kulturstiftung als auch in den sächsischen Kulturräumen bzgl. der Kunstpraxis in den Regionen. Darüber hinaus bieten wir Beratung für potenzielle Akteur:innen und Antragsteller:innen sowie zum Erhalt und zur Unterstützung von Aktivitäten von Ausstellungshäusern und Kunstvereinen sowie Jugendkunstschulen und ähnlichen Einrichtungen der künstlerischen Bildung

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Aufbau einer Interessenvertretung für sächsische Kunstorte

Am 15. Januar fand das Auftakttreffen zur Gründung einer Interessenvertretung für Kunstorte unter dem Dach des Landesverbandes Bildende Kunst Sachsen (LBK Sachsen) statt. Über 20 Vertreter:innen von Kunstorten, die sich der Vermittlung zeitgenössischer Kunst widmen, kamen zusammen. Ziel der Initiative ist es, eine strukturelle Lücke zu schließen, um langfristig zur Sicherung und Weiterentwicklung der Kunstlandschaft in Sachsen beizutragen. Gleichzeitig soll die Vernetzung der beteiligten Kunstorte gestärkt werden.

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Mitarbeit in der AG Kulturelle Bildung

Kulturelle Bildungsangebote leisten einen maßgeblichen Beitrag zur ästhetischen und ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung, zum demokratischen Selbstverständnis und sind Voraussetzung für ein lebendiges Kulturleben in Sachsen.

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Abgabe
Veröffentlicht
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Ausschreibungsart
Gefördert durch
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Sachsen

 

Gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Diese Einrichtung wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.