Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Antragsfrist ist der 1. März 2023 für Projekte im 2. Halbjahr 2023 Für Anträge und Verwendungsnachweise im Rahmen der Projektförderung können hier das „Muster Kosten- und Finanzierungsplan“ sowie das „Verwendungsnachweisformular“ als ausfüllbares PDF heruntergeladen werden. Außerdem können hier ab sofort per Online-Formular Honorar- und Unkostenpauschalen für Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film-/Videopräsentationen beantragt werden (mit Antragsfrist spätestens einen Monat vor Beginn des Gastspiels) Diese Gastspielförderung will die nachhaltige Auswertung von bereits entwickelten künstlerischen Präsentationen wie Ausstellungen und Performances förden und möchte Bildende Künstlerinnen und Künstler dazu ermutigen, mit ihren Arbeiten neue Orte zu erschließen. Kategorie Kulturförderung