Sächsische Förderrichtlinie "KulturErhalt" Die sächsische Förderrichtlinie „KulturErhalt“ soll Einrichtungen sowie zivilgesellschaftlichen Verbänden im Bereich Kunst und Kultur ermöglichen, in und nach der Pandemie ihre Arbeit gesichert, konstant und entsprechend der Bedingungen des Infektionsschutzes weiterzuführen. Seit Mitte Juni können Anträge auf Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Geförderte erhalten einen Zuschuss von mind. 1.500 bis max. 100.000 Euro. Die Förderung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, wobei Eigenanteile auch unbar in Form von unbezahlten, freiwilligen Arbeitsstunden erbracht werden können. Gefördert werden Projekte, wie Konzeptentwicklungen, Fortsetzung pandemiebedingt unterbrochener Kooperationen, Marketing- und Publikumskampagnen, Fachkräfterückgewinnung, Digitalisierungsprojekte und mit all diesen Punkten in Zusammenhang stehende Investitionen, wie Umsetzung von Hygienekonzepten, Infrastruktur und Digitalisierung, Beauftragung von Dienstleistern. Die Maßnahmen müssen vollständig in 2022 umgesetzt werden. Antragsfrist ist der 31. Oktober 2022. Kategorie Corona Kulturförderung