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Mindestlohn und Minijob-Grenze, damit auch Hinzuverdienstgrenze in der KSK werden erhöht

Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 den „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ beschlossen. Danach wird am 1. Oktober 2022 der Mindestlohn auf 12 € / Stunde erhöht. Außerdem soll auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobs von derzeit 450 € auf dann 520 € angehoben werden. Das basiert auf Überlegungen, dass sich die Minijob-Grenze künftig an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren soll. 
Die geplante Erhöhung bedeutet für die Versicherten in der Künstlersozialkasse: Jenseits der momentan geltenden, in § 53 KSVG geregelten befristeten pandemiebedingten Ausnahmevorschrift, in der bis zu 1300 Euro hinzu verdient werden dürfen, erhöht sich damit auch die Hinzuverdienstgrenze für Kunst- und Kulturschaffende für eine andere selbstständige, nicht-künstlerische Tätigkeit von 450 € auf 520 € /Monat oder besser auf 6.240 €/Jahr. 

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