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Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen bis 31. Dezember 2022 verlängert

Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden, die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab.

Die Veranstaltungen müssen im Vorfeld registriert werden, Anträge können nach ihrem Stattfinden gestellt werden.

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