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Wiederauflage »Corona-Härtefälle Kultur«

Sächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier oder privater Trägerschaft können wieder eine Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Antragsfrist ist der 21.11.2022.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 10.000 €, bei einem höheren Liquiditätsbedarf bis zu 50.000 €. Geltend gemacht werden kann der sogenannte Liquiditätsbedarf bestehend aus Einnahmeausfällen (coronabedingte Mindereinnahmen) und/oder notwendige zusätzliche Betriebsausgaben (coronabedingte Mehrausgaben, z. B. für Hygienemaßnahmen, digitale Angebote als Veranstaltungsersatz).

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