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Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes bis Juni 2022 verlängert

Die Überbrückungshilfe IV wird bis Juni 2022 verlängert, ebenso die Neustarthilfe als gezielte Unterstützung für Solo-Selbstständige.

Auch die Kurzarbeiterregelung wird bis 30. Juni 2022 verlängert, allerdings werden die Sozialversicherungsbeiträge ab 2022 nur begrenzt erstattet. Auf der Website des Bundesfinanzministeriums finden sich die wichtigsten aktuellen Hilfen im Überblick.

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