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Förderung von Jugendkunstschulen aus Haushaltsmitteln des SMWK

Seit Ende Juni sind die Antragsunterlagen zur Förderung von Jugendkunstschulen aus Haushaltsmitteln des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus in den Jahren 2023 und 2024 online abrufbar.

Jugendkunstschulen halten ein vielfältiges und breites Angebot bereit. Es umfasst Kurse, die Kinder und Jugendliche an künstlerische Fragestellungen und Techniken etwa in den Sparten Bildende und Angewandte Kunst, Tanz oder Film und Medien heranführen. Mit der Förderung werden nicht nur Jugendkunstschulen unterstützt, die bereits in Stadt und Land etabliert sind, sondern ebenso Einrichtungen, die sich im Aufbau befinden. 
Der Antrag muss bis zum 31. August 2023 beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht werden (Datum des Posteingangs). Die Übermittlung der Anlagen ist auf elektronischem Weg möglich.

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