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Regierungsentwurf zum sächsischen Doppelhaushalt 2025/26

Am 24. März hat das Sächsische Kabinett den Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2025/26 beschlossen. Aufgrund der finanziell angespannten Lage stehen für den Bereich Kultur weniger Gelder zur Verfügung. Bei manchen Titeln bleiben die Summen im Vergleich zu den Vorjahren ähnlich: Die Kulturräume werden nahezu die gleichen Mittel zur Verfügung haben wie im Jahr 2024. Für die kulturelle Bildung stellt das Kulturministerium weiterhin Mittel zur Verfügung, allerdings reduziert um ca. ein Fünftel auf 1,4 Mio. Euro. Weiterhin sind 7,87 Millionen Euro für die sächsischen Musikschulen vorgesehen, deren Förderung nicht gekürzt wurde. Die vier Staatsbetriebe – Sächsische Staatstheater, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Landesamt für Archäologie und dzb lesen erhalten nach einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus ausreichend Gelder für die Finanzierung des Personals, müssen aber ansonsten mit weniger Mitteln zurechtkommen. Auch bei den institutionell geförderten Einrichtungen des Freistaates Sachsen stehen weniger Gelder zur Verfügung, das betrifft u.a. die Landeskulturverbände. Bei einzelnen Projekten wurde ebenfalls gespart, einige werden komplett wegfallen. Für die Förderung durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen sind u.a. im Jahr 2025 keine Gelder mehr für die Gastspiel- und die Konzeptförderung vorgesehen, die Mittel für die Kleinprojekte wurden reduziert. Der Regierungsentwurf muss nun noch im Sächsischen Landtag diskutiert und abgestimmt werden.

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