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Förderrichtlinie Corona-Härtefälle Kultur

Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft können noch bis zum 21. November 2022 Anträge auf Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen. Geförderte erhalten einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro. Der Zuschuss dient der Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die aus unabweisbaren Einnahmeausfällen (coronabedingte Mindereinnahmen) und/oder notwendige zusätzliche Betriebsausgaben (coronabedingte Mehrausgaben, z. B. für Hygienemaßnahmen, digitale Angebote als Veranstaltungsersatz) resultieren.
Bei Rückfragen steht die SAB - Sächsische Aufbaubank Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer (0351) 4910 11 00 zur Verfügung.
KREATIVES SACHSEN hat ein ausführliches Erklär-Video zu dem Soforthilfe-Zuschuss Härtefälle Kultur erstellt.

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