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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Galerien und Kunsthandel kommt wieder

Vor zehn Jahren wurde die Mehrwertsteuer-Ermäßigung für Galerien in Deutschland aufgrund einer EU-Richtlinie abgeschafft. Galerien mussten auf den Verkaufspreis eines Kunstwerks 19 % Mehrwertsteuer aufschlagen, während für Kunstschaffende weiterhin 7 % galten. Auf Initiative Deutschlands wurde die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie nun geändert: Kunstgegenstände und Sammlungsstücke wurden in den Katalog der Güter aufgenommen, die ermäßigt besteuert werden dürfen. Diese Änderung ist nun in deutsches Steuerrecht umgesetzt und tritt ab Januar 2025 in Kraft. Künftig profitieren auch Galerien wieder von einem ermäßigten Steuersatz von 7 % bei Kunstverkäufen. 

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