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Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein

Für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung gibt es nun eine garantierte Mindestvergütung, wenn sie bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen und der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien dabei 50 % übersteigt. Diese Verpflichtung wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 01.07.2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände, für die bildenden Künstler:innen ist das der vom Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler herausgegebene und vom LBK maßgeblich miterarbeitete Leitfaden Honorare. Einen Überblick über das Thema Honorare und die Honorarempfehlungen anderer Verbände gibt der Deutsche Kulturrat. Darüber hinaus bietet ver.di online einen Honorarrechner an, mit dem sich einfach faire Honorare errechnen lassen, die den gesamten Zeitaufwand sowie versteckte Kosten wie Miete, Materialkosten etc. miteinbeziehen.

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