Neuigkeiten

EU-Förderprogramm für Projekte mit Ukrainern

Für Projekte mit ukrainischen Kulturschaffenden oder Projekte zur Unterstützung der kulturellen Teilhabe von ukrainischen Flüchtlingen ist eventuell ein aktueller Projektaufruf der EU im Rahmen von Kreatives Europa von Interesse. Für Fragen zu dem Programm steht Herr Henry Krentz vom SMWK unter 0351/ 564 62420 zur Verfügung. Einreichungsfrist ist der 29. November 2022. 

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Förderrichtlinie Corona-Härtefälle Kultur

Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft können noch bis zum 21. November 2022 Anträge auf Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen. Geförderte erhalten einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro. Der Zuschuss dient der Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die aus unabweisbaren Einnahmeausfällen (coronabedingte Mindereinnahmen) und/oder notwendige zusätzliche Betriebsausgaben (coronabedingte Mehrausgaben, z. B.

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Corona-Unterstützung: Wirtschaftlichkeitshilfe

Aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen sei hier noch einmal auf die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hingewiesen. Sie gewährt bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden, die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab. Die Veranstaltungen müssen im Vorfeld registriert werden, die Anträge können nach dem Stattfinden der Veranstaltung gestellt werden. Die Hilfe läuft noch bis zum 31.

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Wegfall der Corona-Sonderregelungen für Vereine

Zum 1. September endeten die sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse. Im DSEErechtstipp der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) sind die Änderungen zusammengefasst und es wird erläutert, wann für einen Verein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. 

vom