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LBK Sachsen
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Als Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. vertreten wir die bildende Kunst auf Landesebene vor dem Hintergrund und der Kenntnis eines breiten Praxisfeldes.

Unser politischer Auftrag ist es, für optimale Rahmenbedingungen im Bereich der bildenden Kunst einzutreten. Wir setzen uns ein für die vielfältige Anwendung und Beauftragung künstlerischer Leistungen und deren angemessene Vergütung sowie für geeignete Kulturförder-, aber auch komplementäre soziale Instrumente, die künstlerische Arbeit möglich machen, absichern und entwickeln. Wir begleiten fachlich sowohl die Förderinstrumente und Verfahren bei der Kulturstiftung als auch in den sächsischen Kulturräumen bzgl. der Kunstpraxis in den Regionen. Darüber hinaus bieten wir Beratung für potenzielle Akteur:innen und Antragsteller:innen sowie zum Erhalt und zur Unterstützung von Aktivitäten von Ausstellungshäusern und Kunstvereinen sowie Jugendkunstschulen und ähnlichen Einrichtungen der künstlerischen Bildung

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Aufbau einer Interessenvertretung für sächsische Kunstorte

Am 15. Januar fand das Auftakttreffen zur Gründung einer Interessenvertretung für Kunstorte unter dem Dach des Landesverbandes Bildende Kunst Sachsen (LBK Sachsen) statt. Ziel der Initiative ist es, eine strukturelle Lücke zu schließen, um langfristig die Möglichkeiten der Kunstpräsentation und Vermittlungsplattformen für die künstlerische Arbeit zu stärken und zur Sicherung und Weiterentwicklung der Kunstlandschaft in Sachsen beizutragen. Gleichzeitig soll die Vernetzung der beteiligten Kunstorte gestärkt werden.

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Jahresmagazin No. 13 „Ländliche Räume“

Das diesjährige Jahresmagazin des LBK No. 13 zum Thema „Ländliche Räume“ ist erschienen! Es widmet sich den Grundlagen, Kontexten, Herausforderungen und Potenzialen von bildender Kunst und der Kunstpraxis in ländlichen Räumen. Verschiedene Autorentexte stehen neben Interviews, Projektseiten und Praxisreflexionen sowie einer von Theo Huber wie ein Roadmovie entwickelten Bildstrecke, die Lukas Winkler ins Layout gebracht hat.

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Gefördert durch
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Sachsen

 

Gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Diese Einrichtung wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.