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Bundeskulturfonds Energie: Einladung zur Infoveranstaltung

15. Februar 2023 von 14:30 bis 16:00 Uhr

Der Kulturfonds Energie des Bundes kommt: Am 25.01.23 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Mittel für den Kulturfonds Energie des Bundes freigegeben, um dem Mehrbedarf an Energiekosten bei Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung sowie bei Kulturveranstaltern zu begegnen. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates vom 26. Januar "Hilfe kommt: Bundeskulturfonds Energie startet mit einer Milliarde Euro".

Für den Zeitraum vom 01.01.2023 (rückwirkend) bis zum 30.04.2024 steht insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Einrichtungen: Kultureinrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturprogramm, Kulturveranstalter sowie Einrichtungen der kulturellen Bildung.

Der Kulturfonds Energie des Bundes berücksichtigt die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom und fördert den Mehrbedarf an Energiekosten. Bei öffentlichen Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung werden bis zu 50 Prozent der Mehrkosten gefördert, bei privatwirtschaftlichen bis zu 80 Prozent. Die Abwicklung und Beantragung baut auf den bewährten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf.
 
Zu den Grundzügen des Kulturfonds Energie findet am 15. Februar 2023 von 14:30 bis 16:00 Uhr eine bundesweite, digitale Auftakt-Infoveranstaltung der Länder in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat statt. Vertreter der Länder und der Bundesregierung (BKM Bund) werden über den Kulturfonds Energie informieren und im Anschluss Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworten. Das Berliner Beratungszentrum für Kultur- und Kreativschaffende Kreativ Kultur Berlin hat die technische Federführung und moderiert die Veranstaltung.
 

  • Anmeldung und weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

 
Mit Blick auf die begrenzte Teilnehmer-Kapazität empfehlen wir eine rechtzeitige Anmeldung. Es wird davon ausgegangen, dass sich pro Einrichtung/Unternehmen 1 bis maximal 2 Personen anmelden.

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