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Landesförderprogramm „Orte des Gemeinwesens“

Das Förderprogramm „Orte der Demokratie“ des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung richtet sich explizit an ländliche Räume in Sachsen und ist ausgerichtet auf die Stärkung des lokalen Gemeinwesens durch Unterstützung der Herausbildung von Orten und Räumen, wo sich demokratische Praxis, Gesprächskultur und Prozesse gesellschaftlicher Mitbestimmung ereignen und entwickeln können. Die Förderung ist nicht explizit auf die Durchführung von (Kultur-)Projekten ausgerichtet, sondern fördert eher die Bedingungen und begleitet die Prozesse dahinter. Wie organisieren wir unser gemeinschaftliches Leben? Wer darf mitbestimmen? Welche Themen sind relevant? Antragsteller:innen können gemeinnützige Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Staatsverwaltung des Freistaates sein.
Förderzeitraum: 2024 – 2026
Förderhöhe: max. 100.000 €/Jahr
Bestimmte Landkreise haben noch keine „Orte der Demokratie“ aus der ersten Förderrunde und werden daher besonders gesucht: Nordsachsen, Meißen, Vogtland, Landkreis Zwickau. 
Ablauf: Ab 1. März aktueller Aufruf auf der Website, Deadlines: 18. April 2023 - Einreichung von Interessenbekundungen, Juli 2023 - 2. Runde der Förderanträge. 
Zur Vorbereitung gibt es Onlineseminare am 16. & 29. März jeweils 14 Uhr, 
Ansprechpartner: Franz Knoppe franz.knoppe@smj.justiz.sachsen.de
Auch das Landesförderprogramm „Soziale Orte“ wird im späten Frühjahr einen neuen Aufruf starten, jedoch sind dafür noch keine genauen Daten bekannt. Weitere Informationen dazu hier.

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