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Gastspielförderung der Kulturstiftung: Kunstwerke auf Reisen

Seit drei Jahren fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Gastspiele aus dem Bereich der Bildenden Kunst. Damit will sie dazu beitragen, dass aufwändig erarbeitete Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- oder Videopräsentationen an möglichst vielen Orten öffentlich gezeigt werden. Sächsische Künstler:innen können für ihre Gastspiele in ganz Europa bis spätestens einen Monat vor ihrer Reise bei der Kulturstiftung eine Förderung beantragen. Auch Gastspiele nicht-sächsischer Kunstschaffender, die für ein Gastspiel nach Sachsen kommen, können über das Förderprogramm unterstützt werden. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in den ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen.
Die Zuwendungsbestimmungen des Programmes wurden aktualisiert und die Antragstellung mit einem neuen Online-Formular vereinfacht. Eine Antragstellung ist laufend möglich.

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