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Förderung von Energiekosten durch den Kultur Energiefonds

Der Kultur-Energiefonds des Bundes gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom bei Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltern aus. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Im Februar fanden dazu bereits Infoveranstaltungen statt, die sich als Aufzeichnung auf Youtube nachschauen lassen.
Alle weiteren Informationen auf der Website. Kontakt: service@kulturfonds-energie.de

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