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Sächsischer Inklusionspreis 2024 - »So geht sächsisch inklusiv!«

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, der Kommunale Sozialverband Sachsen und der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband loben im Jahr 2024 erstmals gemeinsam den Sächsischen Inklusionspreis aus.

Mit der Verleihung des Sächsischen Inklusionspreises sollen herausragende Praxisbeispiele gewürdigt werden, die den Inklusionsgedanken aktiv und nachhaltig fördern, die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren sowie das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen. Der Preis soll dazu beitragen, die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und zur Nachahmung anregen.

1. Kategorie: »Sport«
2. Kategorie: »Wohnen und Arbeiten«

3. Kategorie: »So geht sächsisch inklusiv!«

In der Kategorie »So geht sächsisch inklusiv!« sollen Beispiele gelungener Inklusion gewürdigt werden und damit eine breite Anerkennung und Verbreitung erfahren. Die Öffentlichkeit soll dabei für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und der Gedanke der Inklusion und die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportiert werden.

Folgende Preise werden vergeben:
• Politische Bildung
• Kultur und Kunst
• Barrierefreie medizinische Versorgung

In dieser Kategorie können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Vereine, Kommunen, Einrichtungen, Initiativen, Projekte, unabhängig von ihrer Rechtsform bewerben.

Bewerbung

Die Bewerbung ist unter Nutzung des im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingestellten Online-Bewerbungsformulars möglich https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bbmb/beteiligung/themen/1043204. Das Formular beinhaltet neben allgemeinen Formularangaben auch Fragen, anhand dessen das Inklusionsbeispiel beschrieben werden soll. Es besteht die Möglichkeit, der Bewerbung weitere Unterlagen, wie z. B. aussagekräftige Fotos, beizufügen.

Bewerbungsbeginn ist der 1. Juli 2024. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von den Partnern berufene Jury. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Festaktes am 3. Dezember 2024 im Plenarsaal des Sächsischen Landtages in Dresden statt.

Bewerbungsformular für den Sächsischen Inklusionspreis - Beteiligungsportal Freistaat Sachsen

Abgabedatum
30.09.2024
Genre
Kontakt

Anfragen zum Sächsischen Inklusionspreis in der Kategorie »So geht sächsisch inklusiv!« senden Sie bitte an:
Miroslawa Müller
Sächsische Staatskanzlei
Telefon: 0351 56410711
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de

Ausschreibungsart
vom