Stipendienprogramm "DENKZEIT" der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Unter dem Titel „Denkzeit“ fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen sächsische Kunst- und Kulturschaffende mit Stipendien in Höhe von je 2.000 Euro. Das Programm will dazu ermutigen, auch in Krisenzeiten an der künstlerischen bzw. kulturellen Praxis festzuhalten und individuelle Handlungsansätze zu entwickeln. Für die Umsetzung des Programms hat der Sächsische Landtag insgesamt 7 Millionen Euro bewilligt. Genre Diverse Thema Gefördert werden sollen Konzepte, Ansätze und Formate, die sich mit künstlerischen bzw. kulturellen Mitteln theoretisch und praktisch mit den Herausforderungen der gegenwärtigen Krise auseinandersetzen. Dies können insbesondere Recherche- und Konzeptarbeiten oder Ideen der künstlerischen Reflexion, wie die Erarbeitung digitaler Interaktionstechniken und Veranstaltungsangebote, sowie die Restrukturierung oder Neubewertung von Arbeitsprozessen sein. Einreichungen Denkzeit-Stipendien können ab dem 15. Juli 2020 bei der Kulturstiftung beantragt werden. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular, das vollständig ausgefüllt werden muss. Im Online-Formular sind die Stammdaten des Antragsstellers einzutragen sowie eine kurze Beschreibung des Vorhabens (min. 400 bis max. 600 Zeichen). Zudem müssen folgende Anhänge als einzelne PDF-Dateien hochgeladen werden: Scan des Personalausweises (Vor- und Rückseite) bzw. des Reisepasses zzgl. Meldebescheinigung aktueller tabellarischer Lebenslauf mit künstlerischen Referenzen und Projekten bis 2020 (max. 2 Seiten) Hinweise: Es können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden. Bitte keine Portfolios, Bilder oder Arbeitsproben hochladen. Pro Person ist nur ein Antrag zulässig. Aufgrund eines täglichen Neustarts des Servers ist das Formular zwischen 3.00-3.10 Uhr nicht verfügbar. Einen Monat nach Abschluss des Vorhabens ist durch den Zuwendungsempfänger ein Sachbericht (1-2 Seiten) als Verwendungsnachweis via Mail an denkzeit@kdfs.de bei der Kulturstiftung einzureichen. Konditionen Stipendien können von freiberuflich tätigen Künstlerinnen und Künstlern der Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film und Literatur beantragt werden sowie von freiberuflich Beschäftigten im Kulturbereich. Hierzu zählen insbesondere Kulturmanager, Kuratoren, Musikproduzenten, Veranstaltungstechniker, Dramaturgen Designer, Maskenbildner, Illustratoren, Übersetzer, Lektoren, Artisten, Musik-, Kunst- und Theaterpädagogen sowie vergleichbare, freiberuflich tätige Kulturproduzenten. Förderfähig sind Antragsteller, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Die künstlerische bzw. kulturelle Tätigkeit muss haupterwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Wichtiger Hinweis: Personen, die bereits im Rahmen der ersten Programmphase vom 23.04. bis 26.05.2020 einen Antrag gestellt und/oder ein Stipendium erhalten haben, können keinen weiteren Antrag stellen. Alle aus der ersten Programmphase vorliegenden bisher noch nicht bewerteten Anträge werden bearbeitet. Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass für den Förderzeitraum von der Kulturstiftung oder anderen Institutionen keine analogen Stipendienförderungen oder weitere Förderungen für denselben Zweck gewährt werden. Hinweise: Die Entscheidung, inwieweit ein Stipendium als Einnahme mit der Grundsicherung verrechnet wird, obliegt den zuständigen Behörden. Zeitraum laufend Kontakt Sophia Littkopf Referentin denkzeit@kdfs.de Tel. +49(0)351-88480-30 Telefonsprechzeiten: Di und Do, jeweils 9.00-12.00 Uhr http://www.kdfs.de/foerderung/programme/denkzeit/ Download Zuwendungsbestimmungen Denkzeit Pressemitteilung 8. Juli 2020: Neues Förderpaket der Kulturstiftung Online-Antragsformular