Aktuelle Ausschreibungen

Residenzstipendien der Atelier-Stiftung Kunst und Natur

Die Atelier-Stiftung Kunst und Natur vergibt Aufenthaltsstipendien auf dem Hof Scharrlberg in Steinbeck/Luhe. Ausgeschrieben werden jeweils drei vierwöchige Arbeitsaufenthalte für Residenzstipendiat:innen, die in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Komposition oder Literatur arbeiten. Insgesamt werden bis zu zwölf Stipendien pro Jahr vergeben.

Der idyllisch gelegene ehemalige Bauernhof in Steinbeck/Luhe, einem Ortsteil von Bispingen, liegt im Heidekreis und ist über Lüneburg gut mit dem Bus erreichbar. Hof Scharrlberg verfügt über ansprechende Arbeits- und Wohnbereiche, über Atelier und Werkstatt sowie Räume zur Präsentation der Arbeitsergebnisse vor Publikum. Für die gemeinsame Nutzung steht ein weitläufiges etwa acht Hektar großes Gelände zur Verfügung mit Terrassen, Gärten, einem Arboretum und Wald.

Die insgesamt jeweils bis zu drei Stipendiaten bewohnen komfortable, vollmöblierte Einzelzimmer. Die Bäder werden zum Teil gemeinsam benutzt. Stipendiaten der Atelier-Stiftung Kunst und Natur werden von Dr. Birgit Krähe und Dr. Jan Thomas Bandelow betreut. Beide sind die Gründer der Stiftung.

Die während des Stipendiums entstandenen Werke werden in der Regel abschließend im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.

Gegenstand der Förderung
Die Stipendien sollen künstlerisches Arbeiten und Ideen unterstützen. Gefördert wird die konzentrierte künstlerische Arbeit mit dem Ziel, die künstlerische Entwicklung entscheidend anzuregen und eine nachhaltige Basis für das zukünftige Schaffen zu bilden.

Die Atelier-Stiftung Kunst und Natur übernimmt die Miete für die Residenzen im Westflügel und Nordstern. Zusätzlich erhält jeder Stipendiat ein Taschengeld in Höhe von 750,00 Euro pro Monat. Die Stipendien sind für Einzelpersonen vorgesehen, für die Residenzpflicht besteht. Am Wochenende besteht keine Residenzpflicht.

Leider ist es nicht möglich, Familienangehörige oder Haustiere mitzubringen.

Besuche von auswärtigen Gästen sind mit Frau Dr. Krähe oder Frau Nicole Schulz abzustimmen und nur am Wochenende möglich. Die An- und Abreise erfolgt individuell nach Terminabsprache.

Die verantwortungsvolle Behandlung des Inventars ist Voraussetzung für den dauerhaften Bestand des Angebots und muss schriftlich bestätigt werden. In allen Räumen gilt Rauchverbot.

Die Stipendiaten sorgen selbstständig für die Pflege der Räumlichkeiten; ebenso werden die Mahlzeiten eigenständig zubereitet.

Antragsberechtigung
Für die Stipendien bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler, die bereits mit ersten Werken oder Publikationen an die Öffentlichkeit getreten sind und freischaffend tätig sind, aber auch professionell tätige bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben.

Die Stiftung ist national und international ausgerichtet und fördert Nachwuchstalente ebenso wie erfahrene Künstlerpersönlichkeiten.

Bewilligungszeitraum
Künstler werden gefördert durch ein Stipendium, das für das Jahr 2025 (voraussichtlicher Start: 22.04.2025) bewilligt wird. Der Bewilligungszeitraum des Stipendiums beträgt in der Regel vier Wochen.

Förderung
Die Atelier-Stiftung Kunst und Natur übernimmt die Miete für die Residenzen im Westflügel und Nordstern. Zusätzlich erhält jeder Stipendiat ein Taschengeld in Höhe von 750,00 Euro pro Monat.

Allgemeine Bestimmungen
Sofern neben der Förderung der Atelier-Stiftung weitere Fördermittel aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden sollen, muss sichergestellt sein, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und voneinander abgrenzbar sind; eine Überkompensation ist nicht zulässig.

Vergabeverfahren
Bewerbungen um Förderung können ausschließlich digital unter info@atelier-stiftung.de eingereicht werden.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 02. Januar 2025 und endet am 15. März 2025
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Einzureichen sind in deutscher Sprache:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Selbstdarstellung mit Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Ausstellungsvita
  • Belege der künstlerischen Arbeit
  • Skizze des zu fördernden Projektes
  • Nachweis über den Wohnsitz (z. B. Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung),
  • Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung
  • Die Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen.

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung ausschließlich das Online-Verfahren. Postalisch eingehende Bewerbungen können leider nicht bearbeitet und auch nicht zurückgesandt werden.

Über die Förderungen entscheidet der Vorstand der Stiftung, gegebenenfalls unter Hinzuziehung fachkundiger Berater, in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität.

Die Förderentscheidung wird voraussichtlich Ende März 2025 getroffen. Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Alle Förderungszusagen erfolgen freiwillig. Nach der Entscheidung erhält der Antragsteller entweder ein Ablehnungsschreiben oder eine Zusage. Aus der Zusage gehen der Zeitraum sowie der Betrag des Taschengelds des gewährten Stipendiums hervor.

Der Stipendiat ist im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer Gegenleistung bzw. zu einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet.

Abgabedatum
15.03.2025
Genre
Kontakt

Atelier-Stiftung Kunst und Natur
Dr. Birgit Krähe und Dr. Jan Thomas Bandelow
Mittelweg 164
20148 Hamburg
+49 40 45000741
info@atelier-stiftung.de
www.atelier-stiftung.de

Ausschreibungsart
vom