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Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von mehr als 3 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.

Sparten

Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, Spartenübergreifende Vorhaben

  • Förderhöhe max. 50 % der Gesamtausgaben (Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1.)
  • Eigenanteil mind. 5 % der Gesamtausgaben
  • Antragsfristen 1. März und 1. September 
  • Antragstellung Online-Formular (Freischaltung ca. 6 Wochen vor Antragsfrist)

Weitere Informationen auf www.kdfs.de/foerderung

Abgabedatum
01.03.2025
Genre
Kontakt

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Karl-Liebknecht-Straße 56
01109 Dresden

Telefon: +49 (0)351 - 88 48 00
Telefax: +49 (0)351 - 88 48 016
E-Mail: kontakt@kdfs.de

Spartenspezifische Ansprechpartner:innen siehe Webseite

www.kdfs.de

Ausschreibungsart
vom