Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von mehr als 3 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, Spartenübergreifende Vorhaben Förderhöhe max. 50 % der Gesamtausgaben (Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1.) Eigenanteil mind. 5 % der Gesamtausgaben Antragsfristen 1. März und 1. September Antragstellung Online-Formular (Freischaltung ca. 6 Wochen vor Antragsfrist) Weitere Informationen auf www.kdfs.de/foerderung Abgabedatum 01.03.2025 Genre Diverse Kontakt Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Karl-Liebknecht-Straße 56 01109 Dresden Telefon: +49 (0)351 - 88 48 00 Telefax: +49 (0)351 - 88 48 016 E-Mail: kontakt@kdfs.de Spartenspezifische Ansprechpartner:innen siehe Webseite www.kdfs.de Ausschreibungsart Projektförderung