Kulturförderung der VG Bild-Kunst // BG II Die Kulturförderung der VG Bild-Kunst für Projekte aus den Werkbereichen Fotografie, Illustration und Design erfolgt über zwei Förderprogramme, für die im halbjährlichen Turnus Anträge – ausschließlich online – eingereicht werden können. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet ein siebenköpfiger Vergabebeirat. Vergeben werden die Fördermittel einerseits für Projekte und andererseits für Publikationen. Aufgrund einer komplizierten Rechtslage werden die Fördermittel bis auf Weiteres von zwei Institutionen vergeben: für Publikationen von der Stiftung Kulturwerk, für Projekte von der VG Bild-Kunst selbst. Auf das Förderverfahren an sich hat diese Formalie keine Auswirkungen. Projektförderung: Antragsberechtigt sind Mitglieder der VG Bild-Kunst, die der Berufsgruppe II (Fotografie, Illustration, Grafik, Design) angehören, und deren Rechtsnachfolger:innen. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten fünf Kalenderjahren vor dem Kalenderjahr der Antragstellung mindestens eine Ausschüttung durch die VG Bild-Kunst erhalten haben. Publikationsförderung: Antragsberechtigt sind Urheberinnen und Urheber aus dem Bildbereich der Berufsgruppe II (Fotografie, Illustration, Grafik, Design), auch wenn Sie nicht Mitglieder in der VG Bild-Kunst sind, aber ein Förderanliegen haben, das der Berufsgruppe entspricht und diese damit weiterträgt. Für beide Förderprogramme können Anträge jeweils für den 15. Mai und für den 15. November eines Jahres eingereicht werden. Anträge sind zu stellen über das Online-Portal zur Kulturförderung. Weitere Informationen Abgabedatum 15.05.2025 Genre Fotografie Design Diverse Kontakt Fragen zum Thema Kulturförderung Dr. Britta Klöpfer 0228 979 20 -671 kulturfoerderung@bildkunst.de Mo–Do 10–12 Uhr und 14–16 Uhr / Fr 9–13 Uhr www.bildkunst.de/ Ausschreibungsart Projektförderung sonstiges