Kommunale Kulturförderung Dresden | Kleinprojektförderung Den Gegenstand der Förderung bilden Kleinprojekte mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von 2.500 Euro. Damit sollen auch kurzfristig entwickelte Projekte mit geringem zeitlichen Vorlauf ermöglicht werden. Antragsfrist: 1. März 2025 für Projekte des II. Quartals des laufenden Jahres Weitere Informationen: Kommunale Kulturförderung | Landeshauptstadt Dresden Abgabedatum 01.03.2025 Genre Diverse Kontakt Amt für Kultur und Denkmalschutz Landeshauptstadt Dresden Besucheranschrift Königstraße 15 01097 Dresden >> Ansprechpartner:innen Kulturbereich E-Mail kultur-denkmalschutz@dresden.de Telefon 0351-4888920 Ausschreibungsart Projektförderung