Kommunale Kulturförderung der Landeshauptstadt Dresden Kleinprojektförderung: Die Kleinprojektförderung unterstützt kurzfristig entwickelte kulturelle und künstlerische Projekte mit bis zu 2.500 Euro. Diese Förderung ist ideal für Initiativen, die mit geringem zeitlichen Vorlauf realisiert werden sollen. Projektförderung: Für das erste Halbjahr des Jahres 2025 können Förderanträge für größere Kunst- und Kulturprojekte eingereicht werden. Gefördert werden bedeutsame Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film und Medien, Literatur, Soziokultur, Interkulturelle Arbeit, Erinnerungskultur/Regionalgeschichte, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Projekte. Stipendien: Die Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie Kulturmanagerinnen und Kulturmanager dient der Förderung besonderer künstlerischer Einzelleistungen, experimenteller Ansätze in der künstlerischen Arbeit und kultureller Konzepte. Stipendien werden in der Regel als monatliche Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für die Dauer von drei bis sechs Monaten als Projektförderung gewährt. Förderung von Um- und Ausbau von Arbeitsräumen: Zusätzlich können Förderanträge für den Um- und Ausbau von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen gestellt werden, um die Arbeitsbedingungen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Dresden nachhaltig zu verbessern. Antragsfrist: 1. September 2024 Weitere Informationen: Kommunale Kulturförderung | Landeshauptstadt Dresden Abgabedatum 01.09.2024 Genre Diverse Kontakt Amt für Kultur und Denkmalschutz Landeshauptstadt Dresden Besucheranschrift Königstraße 15 01097 Dresden kultur-denkmalschutz@dresden.de Bildende Kunst: Maren Marzilger mmarzilger@dresden.de (Durchwahl: 0351-4888942) Ausschreibungsart Projektförderung Stipendium/Residency sonstiges