Investive Verstärkungsmittel des Freistaates Das Amt für Kultur und Denkmalschutz erhält für das Jahr 2023 vom Freistaat Sachsen investive Zuweisungen bzw. Verstärkungsmittel zur eigenen Bewirtschaftung bzw. auch zur Weitergabe an die institutionell geförderten Kultureinrichtungen. Die Mittel sind zweckgebunden für Investitionen in institutionell geförderten kulturellen Einrichtungen zu verwenden. Das Gesamtinvestitionsvolumen einer Maßnahme muss dabei mindestens 5.000 EUR zu betragen. Die beabsichtigten Investitionsmaßnahmen können mit bis zu 50 Prozent der Kosten aus den investiven Zuweisungen bzw. Verstärkungsmitteln des Freistaates Sachsen gefördert werden. Antragsfrist: 31. Januar 2023 Weitere Informationen: Kommunale Kulturförderung | Landeshauptstadt Dresden Abgabedatum 31.01.2023 Genre sonstiges Ausschreibungsart sonstiges institutionelle Förderung