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Gastspielförderung Bildende Kunst FÖRDERETAT 2024 AUSGESCHÖPFT

HINWEIS: Die in diesem Jahr für die Gastspielförderung https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/gastspielfoerderung-bildende-kunst zur Verfügung stehenden Mittel der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen in Höhe von insgesamt 275.000 Euro sind ausgeschöpft. Eine Antragstellung für das Jahr 2024 ist daher nicht mehr möglich.

Die Gastspielförderung fördert die nachhaltige Auswertung von bereits entwickelten künstlerischen Präsentationen wie Ausstellungen und Performances. Sie will Bildende Künstlerinnen und Künstler dazu ermutigen, mit ihren Arbeiten neue Orte zu erschließen und bietet über ein einfaches Antragsverfahren die Förderung von Honorar- und Organisationskosten. Anträge für Gastspiele in der zweiten Jahreshälfte können ab dem 15. August 2024 eingereicht werden.

Fördergegenstand: Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film-/Videopräsentationen
Förderhöhe: 200 Euro Honorarzuschuss pro Person pro Gastspiel, 200 bzw. 800 Euro, Organisationskostenzuschuss pro Gastspiel
Antragsfrist: Spätestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels
Antragstellung: per Online-Formular
2. Antragsphase: 15. August - 15. November 2024

Zum Online-Antragsformular

Weitere Informationen auf www.kdfs.de/foerderung/

Abgabedatum
15.11.2024
Genre
Kontakt

Frances Lorenz
Sachbearbeiterin Stipendien und Gastspielförderung

T +49 (0)351 - 88 48 029
M frances.lorenz@kdfs.de

Peter Hausdorf
Referent Darstellende Kunst, Programmförderung und Verwaltung

T +49 (0)351 - 88 48 040
M peter.hausdorf@kdfs.de

www.kdfs.de

Ausschreibungsart
vom