Aktuelle Ausschreibungen

Fonds Soziokultur

Die Allgemeine Projektförderung ist das Förderprogramm für konkrete Projektvorhaben. Die Projekte müssen Modellcharakter haben und beispielhaft stehen für die soziokulturelle Arbeit. Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«

Jede:r Träger:in darf pro Ausschreibungsrunde nur einen Förderantrag stellen. Wenn im Mai Profil: Soziokultur (Prozessförderung) ausgeschrieben wird, muss sich der/die Träger:in entscheiden, ob er/sie entweder einen Projekt-Antrag oder einen Prozess-Antrag stellt. Es ist nicht möglich, in beiden Förderprogrammen gleichzeitig einen Antrag zu stellen. 

Was wird gefördert

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte.

Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler:innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

Wir suchen Projekte „mit“ den Menschen, statt "über" Menschen.

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Mit dem Projekt muss etwas Neues ausprobiert werden, z.B.:

  • die Bearbeitung eines aktuellen oder spannenden Themas
  • das Testen eines neuen Formates
  • das erschließen einer neuen Zielgruppe
  • die Suche nach neuen, ungewöhnlichen Aufführungsorten
  • eine bestimmte Vor-Ort-Situation, auf die mit dem Projekt reagiert wird.

Projektbeispiele finden Sie in unserem Magazin "Kulturszene" sowie in der Übersicht bereits geförderter Projekte.
 

Wer kann einen Antrag stellen

Vereine

Initiativen (= Gruppe bestehend aus mindestens 3 Menschen oder 2 Menschen und ein Rechtsträger)

Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes

Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Unternehmergesellschaften

private Stiftungen

Kirchliche oder öffentliche Einrichtungen: Freie Träger der Kulturarbeit haben Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller:innen.

Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler:innen und/oder Nicht-Akademiker:innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.

Wie viel kann beantragt werden?

Mindestens 5.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

Das Antragsportal öffnet vier Wochen vor Antragsfrist und schließt automatisch am 02.05. bzw. 02.11. um 23.59 Uhr.

Hier finden Sie ein Muster des Förderantrags.

Weitere Informationen

Abgabedatum
02.11.2024
Kontakt

Ansprechpartnerin:

Andrea Weiss
telefonisch erreichbar: Mo - Fr von 10 - 13 Uhr
Tel.: 02 28 – 97 144 79 11
weiss@fonds-soziokultur.de

Ausschreibungsart
vom