Förderung durch den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen für das Jahr 2023 Institutionelle Förderung Institutionelle Förderung ist die Bezuschussung der laufend anfallenden Sach- und Personalausgaben einer Einrichtung. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Einrichtung bzw. des Einrichtungsteils, der die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt. Antrag Auszahlungsantrag Verwendungsnachweis Projektförderung Projektförderung ist die Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte Maßnahme, die zeitlich und inhaltlich abgrenzbar ist. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Maßnahme, sofern diese die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt. Vom Kulturraum institutionell geförderte Einrichtungen können keine zusätzlichen Projektförderungen erhalten. Antrag Auszahlungsantrag Vorschuss (bei Dringlichkeit) Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag Abgabedatum 01.09.2022 Genre Diverse Kontakt Geschäftszeiten des Kultursekretariates Montag - Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Zentrale Telefon: +49 3726 784547 0 E-Mail: kulturraum@erzgebirge-mittelsachsen.de Leiterin des Kultursekretariates Frau Manja Dahms Telefon: +49 3726 784547 11 (Mo, Mi, Do), +49 3733 42827 11 (Di, Fr) www.kulturraum-erzgebirge-mittelsachsen.de Ausschreibungsart institutionelle Förderung Projektförderung