Toolbox kulturelle Bildung

Die Toolbox für kulturelle Bildung ist eine in Zusammenarbeit und Zusammenführung der Fachexpertise verschiedener Fachleute komprimierte alphabetisch geordnete Materialsammlung und umfasst die wichtigsten Begriffe und Hintergrundinformationen zur Arbeit in diesem Bereich. Unter dem Button "Übersicht" ist ein schneller Einblick in grundlegende Informationen zu erhalten. Die strukturierte Anordnung ermöglicht einen gezielten Zugang zu Erklärungen, Begriffsbestimmungen und Videos. Diese Toolbox bietet eine umfassende Darstellung relevanter Praxis-Informationen und eignet sich sowohl für Neueinsteiger als auch für in diesem Bereich bereits erfahrene Künstler:innen, die ihr Verständnis vertiefen möchten.

Grundbegriffe der kulturellen Bildung

Zum tieferen Einstieg: In diesem Video spricht Kerstin Mager-Baran, Leiterin des Soziokulturellen Zentrums LIFEART in Freital, zu einigen Begriffen der kulturellen Bildung. Begleitend zu ihrem Vortrag hat sie ein Arbeitsblatt zusammengestellt (siehe unten). Aufgenommen wurde dieser Vortrag während der Präsenzveranstaltung Kunst macht Bildung. Intensiv-Workshop für bildende Künstler:innen für die künstlerische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen des Landesverbands Bildende Kunst Sachsen e.V. am 17.6.2023 im Soziokulturellen Zentrum LIFEART in Freital.

 

Handout Kerstin Mager-Baran:Grundbegriffe der kulturellen Bildung
Aus einem Vortrag von Kerstin Mager-Baran am 17.6.2023 im Soziokulturellen Zentrum LIFEART in Freital

Die Bedeutung kultureller Bildung wird zunehmend erkannt und gefördert. Angebote kultureller Bildung im Bereich der bildenden Kunst.

  • ermöglichen nicht nur einen niederschwelligen Zugang zur bildenden Kunst, sondern vermitteln gleichzeitig auch Kreativität, Experimentierfreude und befähigen die Entfaltung individueller Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeiten.
  • fördern Ausdauer, Selbstvertrauen und leisten einen maßgeblichen Beitrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung.
  • unterstützen den Erwerb von anwendungsfähigem Wissen, die Entwicklung von Methoden-, Lern-, Medien- und Sozialkompetenz und leisten einen Beitrag zur Werteorientierung sowie zur differenzierten Wahrnehmung und zu einem kritischen Reflexionsvermögen.
  • wecken längerfristig das Interesse am kulturellen gesellschaftlichen Leben und ermöglichen die aktive Teilnahme daran.
  • setzen sich über das künstlerische Arbeiten mit verschiedenen gesellschaftlichen Themen auseinander und unterstützen, eine eigene Position zu entwickeln.
Angebote

Die Publikation ‚Bewegung Kunst - Leitfaden für Projekte Ästhetischer Bildung‘ 2011 herausgegeben vom Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Bundesverband) bündelt allerlei nützliche Informationen, Checklisten und (Vertrags-)Muster für die selbständige bildkünstlerische Bildungsarbeit.

Muster für Checkliste für selbstinitiierte Angebote

Orte

Kulturelle Bildung ist nicht an bestimmte Einrichtungen oder Räume gebunden. Man unterscheidet gewöhnlich in:

  • Projekte in Bildungseinrichtungen (Kita, Schule, Museum, (Jugend)Kunstschule, …)
  • Projekte mit weiteren Projektträgern (soziokulturelles Zentrum, Verein …)
  • Projekte im eigenen Atelier

Kindertagesstätte (Kita)

Je früher kulturelle Bildung ansetzt, desto besser. Daher werden kulturelle Bildungsangebote mitunter bereits in der Kita angeboten.

Schule/Ganztagesangebot (GTA)

GTAs sind Bildungs- und Förderangebote an allgemeinbildenden Schulen, die außerhalb des regulären Unterrichtes stattfinden. Dafür erhalten allgemeinbildende Schulen in Sachsen auf der Grundlage der Sächsischen Ganztagsverordnung (SächsGTAVO) finanzielle Mittel. Die Schulen bestimmen dabei Art und Umfang ihrer Ganztagsangebote selbst, setzen eigenständig schulspezifische Schwerpunkte und gestalten mit Partnern vor Ort (Verbände, Kultur-, Sport- und Jugendvereine) bedarfsgerechte und schülerorientierte Angebote. Für die Durchführung von GTAs im Bereich Bildende Kunst werden zumeist bildende Künstler:innen beauftragt.

Museum

Viele Museen bieten ein museumspädagogisches Programm zu den Inhalten ihres Museums an, das z. T. auch praktische Vermittlungsangebote enthält. Für die Durchführung werden – je nach Größe des Museums – festangestellte Museumspädagog:innen und/ oder Workshopleitende auf Honorarbasis beschäftigt.

(Jugend-)Kunstschule

Wie auch Musikschulen sind (Jugend)Kunstschulen außerschulische Einrichtungen der kulturellen Bildung, die sich mit ihren Angeboten und einem spartenübergreifenden Konzept speziell an Kinder und Jugendliche, aber auch an Erwachsene richten. Sie können kommunale Einrichtungen sein, privatwirtschaftlich ausgerichtet oder als Verein organisiert sein. Für die Durchführung ihres Angebotes werden festangestellte Lehrkräfte und/ oder externe Angebotsleitende auf Honorarbasis beschäftigt.

Soziokulturelles Zentrum/ Jugendzentrum

Mit unterschiedlicher Akzentuierung betätigen sich soziokulturelle Zentren bzw. Jugendzentren vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Stadtteilarbeit, in der Programm- und Veranstaltungsarbeit, in der Seniorenarbeit, in der Bildungsarbeit und in der politischen Arbeit. Teil der soziokulturellen Arbeit sind auch kulturelle Bildungsangebote, mitunter verknüpft mit der Vermittlung gesellschaftspolitischer Inhalte.

Verein

Auch Vereine verschiedenster Ausrichtung bieten kulturelle Bildungsangebote an. Dies können Vereine mit politischen oder humanitären Anliegen sein, die ihre Inhalte mittels bildender Kunst transportieren bzw. umsetzen möchten, oder auch Kunstvereine, denen es ganz allgemein an der Vermittlung von Kultur oder ihres speziellen Ausstellungsprogrammes gelegen ist.

Angebot im eigenen Atelier

Bildkünstlerische Angebote können auch im eigenen Atelier in authentischer Arbeitsatmosphäre angeboten werden, gemeinsam oder auch unabhängig von anderen Einrichtungen und Kooperationspartnern. Hier obliegt es zumeist dem Angebotsleitenden, Teilnehmende für die Angebote zu gewinnen.

Weitere „Einsatzorte“

Kulturelle Bildungsangebote können überall stattfinden. Auch Kirchen, Krankenhäuser oder Strafanstalten bieten z. T. Angebote kultureller Bildung an.

Teilnehmende

Um eine gute Arbeitsbasis mit neuen Teilnehmenden aufzubauen, sind häufig umfängliche Abfragen zu Versicherungsschutz, Vergütung, Aufsichtspflicht und Unverträglichkeiten nötig. Beim Arbeiten mit Minderjährigen ist zudem auf eine umfängliche Absprache mit den jeweiligen Erziehungsberechtigten zu achten.

Das Arbeiten mit einem Anmeldeformular hilft dabei vielfältige Aspekte zu berücksichtigen. Sandra Hofmann-Trepák hat zudem gute Erfahrungen mit Elternbriefen gemacht.

Muster Teilnehmer:innenanmeldung
Beispiel: Elternbrief_Das Bestarium von Sandra Hofman-Trepák

Angebotskommunikation

Eine Vielzahl von Wegen stehen Initiator:innen für die Kommunikation ihrer Angebote der kulturellen Bildung offen. Was passt am besten zu dir und deinen zeitlichen Kapazitäten? Mit welcher Zielgruppe möchtest du arbeiten und durch welche Medien kannst du diese am besten erreichen?

Und: Wer könnte bei der Gestaltung von Druckmitteln, wie Flyer oder Poster, helfen? Vielleicht ist hier eine Zusammenarbeit mit befreundeten Kommunikations- oder Grafikdesigner:innen hilfreich?

Bei Projekten mit mehreren Partner:innen (bspw.: Kultur macht stark) ist es ebenfalls interessant sich darüber auszutauschen, welcher Partner:innen welche bestehenden Strukturen für die Kommunikation des gemeinsamen Angebots nutzen kann und möchte.

TIPP:

Nadine Wölk: „In den Kursen in meinem Atelier arbeite ich seit langem mit 10er-Karten. Das gibt den Teilnehmenden die Freiheit auch mal Bekannte zum Kurs mitzubringen.“

Siehe auch: Arbeitschutz, Datenschutz, Konzepterstellung, Kooperatoinen, Mehrsprachigkeit, Weiterführende Literaturliste

Anlaufstellen für die Berufspraxis

Anlaufstellen der kulturellen Bildung bestehen auf verschiedenen Ebenen.

auf kommunaler Ebene

auf regionaler Ebene

Die AG der Netzwerkstellen kulturelle Bildung hat 2020 die übersichtliche Broschüre ‚Anstiftung zur Kooperation‘ herausgegeben. Hier finden sich auch zahlreiche Tipps zu Ganztagsangeboten (GTA) in Schulen.

Anstiftung zur Kooperation. Eine Handreichung für gelingende Partnerschaften zwischen Schule und Kultur

auf Landesebene

Fragen zur Berufspraxis, auch im Feld der kulturellen Bildung, beantworten zudem

Arbeitsräume

Als Ort für Angebote der bildkünstlerischen Bildung könnte das eigene Atelier infrage kommen. Eventuell ist auch eine Zwischennutzung oder Co-Working eine Option. Ein Arbeits- oder Veranstaltungsraum in einem Atelierhaus bietet ein kollegiales Umfeld und weitere Infrastruktur.

Tipp: Um entstehende Miet- und Nebenkosten stabil zu halten, kann man mit dem Vermieter die Berechnung entstehender Nebenkosten als Pauschalbetrag verhandeln. Nachfragen lohnt.

Beim Untervermieten der eigenen angemieteten Arbeitsräume sollte vorab eine Erlaubnis beim Vermieter eingeholt werden. Einige Vermieter von Gewerberäumen setzen eine Geschäftsinhaltsversicherung voraus.

Eine Geschäftsinhaltsversicherung, teilweise auch Inhaltsversicherung oder Geschäftsversicherung genannt, ist eine gewerbliche Absicherung des Betriebs und deckt Schäden an der Einrichtung, an Waren und Vorräten durch Einbruch, Diebstahl, Zerstörung oder einem Brand ab.

Bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten können eventuell auch lokale oder überregionale Initiativen der Kreativwirtschaft behilflich sein.

Arbeitsschutz

Als Leiter:in eines Angebots der bildkünstlerischen Bildung gilt es auf den eigenen sowie den Arbeitsschutz aller Teilnehmenden zu achten.

Dabei ist es wichtig Grenzen zu setzen, diese Teilnehmenden gegenüber deutlich zu benennen und gegebenenfalls die inhaltliche Kursarbeit zu unterbrechen, um individuell oder gemeinschaftlich ins Gespräch zu gehen. Wo die eigenen Grenzen gesetzt werden, ist sehr individuell und ein Austausch unter Kolleg:innen zum eigenen Umgang und zu entwickelten Strategien interessant.

Eine Belehrung aller Teilnehmenden zu Beginn eines jeden Zusammentreffens hilft beim achtsamen Umgang mit Werkzeugen während des künstlerischen Arbeitens.

Eine Arbeitsschutzeinweisung bei einer Zusammenarbeit mit Minderjährigen ist besonders wichtig.

Schürzen, Handschuhe, Haargummis und Arbeitsbrillen bilden, je nach Angebot, einen guten Grundstock.

Kursleiter:innen sind verantwortlich für den Arbeitsschutz bei Angeboten in den eigenen Räumen und häufig auch, als Honorarkräfte, beim Leiten von Angeboten in den Räumen von Gastgebern, wie Regelschulen, Jugendkunstschulen, Museen oder Soziokulturellen Zentren. Ein Austausch hierzu mit den Kooperationspartnern lohnt.

Tipp: Bei regelmäßigen Kursangeboten im eigenen Atelier und Angeboten der bildkünstlerischen Bildung lohnt sich das Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Berufshaftpflichtversicherung mit Außenversicherung bzw. einer Berufsunfallversicherung, die Teilnehmende mit einschließt.

Die Website von Touring Artists listet einige Versicherungsmakler mit Nähe zu den Künsten.

Datenschutz

Initiator:innen oder Leiter:innen von Angeboten der kulturellen Bildung erheben und verarbeiten personenbezogene Daten von Teilnehmenden. Diese müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Die rechtliche Grundlage hierzu ist europaweit in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt.

Auch Fotografien zeigen mitunter Teilnehmende oder deren Werke und fallen damit unter die DSGVO. Generell sollte in Kursen und Angeboten der kulturellen Bildung nur nach Einwilligung der Teilnehmenden fotografiert werden. Eine Einwilligung zum Fotografieren am besten zu Beginn eines Angebots schriftlich vereinbaren und allen Parteien eine Kopie dieser Vereinbarung aushändigen. Dabei ist auf die Angabe der Kontaktdaten der/des Initiator:in zu achten, da diese Einwilligung jederzeit widerrufbar sein muss. Bei minderjährigen Teilnehmer:innen ist eine Erlaubnis zum Fotografieren vorab bei den Erziehungsberechtigten einzuholen.

Transparente, verbindliche Absprachen legen eine gute Basis für die beginnende Zusammenarbeit.

Dokumentationsarbeit

Die Dokumentation der eigenen Angebote der kulturellen Bildung in Bild und Text hilft das eigene Profil  Interessent:innen gegenüber sichtbar zu machen. Bei Angeboten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert sind, ist eine Projektdokumentation mitunter obligatorisch. Hierunter einige Beispiele.

Bei Erstellung und Verwendung von Fotografien, die Teilnehmende zeigen, wird die Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) berührt. Bei der Verwendung von personenbezogener Daten in Bildunterschriften und Texten ebenfalls. Die Urheberschaft von Werken, die im Kurszusammenhang entstanden sind, kann auf ganz unterschiedliche Weise in einer Bildunterschrift kenntlich gemacht werden, beispielsweise durch Nennung des Vornamens, durch Initialen, durch die Nennung selbst gewählter Namen, … .

Siehe auch Datenschutz

Beispiele:

Existenzgründung

Bei der Gründung, einer (Jugend-)Kunstschule unterstützen beispielsweise die Vereine EFBS Existenzgründung Freie Berufe Sachsen e.V. oder der Bund der Selbständigen (BDS Sachsen) durch Beratungen und Seminare.

Fördermöglichkeiten

Die Kalkulation, Antragstellung und Abrechnung eines bildkünstlerischen Bildungsprojektes kann durchaus komplex sein. Häufig wird diese Arbeitszeit nicht über das Projekt selbst vergütet. Die Zusammenarbeit mit einem Trägerverein, eine Wiederholung des eigenen Angebots bei mehreren Gastgebern oder eine Konzeption als (mehrjähriges) Reihenangebot kann hier helfen.

Die Netzwerkstellen Kulturelle Bildung der sächsischen Kulturräume beraten zu Förderprogrammen für kulturelle Bildungsprojekte mit/in Schulen (GTA) und zu den jeweiligen Kulturförderrichtlinien der einzelnen Regionen im Bereich Kulturelle Bildung. Basis für die Entwicklung von Förderrichtlinien und -programmen in Sachsen ist das"Landesweite Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung" vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Landesweites Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung_SMWK

siehe: Anlaufstellen für die Berufspraxis, Kooperationen

Auch kommunale Stellen bieten zusammen mit Kommunalen Trägern zielgruppenspezifische Förderungen im Bereich der Kulturelle Bildung an — auch für kleinere Projekte. Ein Blick auf die Webseiten der eigenen Stadt bzw. des eigenen Landkreises lohnt.

Siehe auch: Unterstützung

Honoraruntergrenzen

Viele Initiativen sowie Berufsverbände im Bereich der bildenden Kunst setzen sich politisch für eine faire Vergütung künstlerischer Leistungen ein. Hierzu zählt auch der Bereich der bildkünstlerischen bzw. kulturellen Bildung. Eigene Angebote an den vorgeschlagenen Honoraruntergrenzen zu orientieren, heißt sein eigenes Arbeitsfeld zu stärken.

Zu Honoraruntergrenzen im Bereich der bildenden Kunst informieren folgende Webseiten:

Des Weiteren setzten sich u.a. folgende Initiativen für Arbeitsbedingungen im Bereich der Kulturellen Bildung ein:

Konzepterstellung

Das Erstellen eines Kurzkonzeptes hilft beim Erarbeiten eines neuen Angebots.

Folgende Fragen können durch eine Konzepterstellung geklärt werden:

  • In welchem Genre möchte ich etwas anbieten?
  • Mit welcher Zielgruppe wird gearbeitet?
  • Welche Ansprache wähle ich?
  • Wie ist meine künstlerische Herangehensweise?
  • In welcher Struktur möchte ich etwas anbieten?
  • Wer sind mögliche Ansprechpartner:innen?
  • Wen gewinne ich als Partner:in?
  • Mit wem arbeite ich zusammen?
  • Wo findet das Projekt statt?
  • Welche Bedingungen bringt der Ort mit?
  • Auf was/wen muss ich achten?
 
Tipps Konzepterstellung von Ines Falcke
Muster Kurzkonzept LBK Sachsen

 Siehe auch: Angebote, Mehrsprachigkeit

Kooperationen

Angebote bildkünstlerischer Bildung finden in vielfältigen Konstellationen statt:

Bei einer Zusammenarbeit mit kulturellen Initiativen, Institutionen oder Schulen gilt es komplexe rechtliche Gefüge, Beziehungskonstellationen und vielfältige Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Hierunter sind einige Kategorien mit Hinweisen aus verschiedenen Perspektiven zusammengestellt:

Angebote in Kindertagesstätten

Einige Kommunen bieten kulturelle Bildungsangebote in Kitas an.

Angebote an Schulen im Bereich Ganztagsangebot (GTA)

  • 2023 wurde zwischen dem Freistaat Sachsen, dem LBK Sachsen und der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen und kulturpädagogische Einrichtungen Sachsen e.V. (LJKE) eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich bildkünstlerischer Ganztagsangebote an allgemeinbildenen Schulen im Freistaat Sachsen geschlossen. Diese Rahmenvereinbarung bildet die Grundlage für Kooperationsprojekte und bildkünstlerische Ganztagsangeboten mit Partnern des LBK und LJKE. 
  • Die AG der Netzwerkstellen Kulturelle Bildung stellt in ihrer Broschüre „Anstiftung zur Kooperation - Eine Handreichung für gelingende Partnerschaften zwischen Schule und Kultur“ (2020) auf Seite 12 GTA’Angebote ausführlich vor
  • Sachsenweit steht eine Kooperationsdatenbank zu Verfügung, in die bildende Künstler:innen ihre Vorschläge für Ganztagesangebote (GTA) einstellen können.
  • Cindy Orlamünde vom BDK FACHVERBAND für Kunstpädagogik e.V. hat im Rahmen ihres Beitrags zu „Kunst macht Bildung. Intensiv-Workshop für bildende Künstler:innen für die künstlerische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen“ ein Handout für bildende Künstler:innen zu den Potentialen von Ganztagsangeboten an Regelschulen zusammengestellt.
  • Eike Schwarz schreibt aus Sicht eines Künstlers mit Blick auf mögliche Konflikte und die eigene Arbeitshaltung am Beispiel der Zusammenarbeit mit Schulen in der Publikation ‚Bewegung Kunst: Was tun, wenn es Zoff gibt?.
  • In ‚Bewegung Kunst’ wird auch eine Checkliste für das Arbeiten an Schulen bereitgestellt

Angebote für Jugendkunstschulen (JKS)

Wie auch Musikschulen sind (Jugend-)Kunstschulen außerschulische Einrichtungen der kulturellen Bildung, die sich mit ihren Angeboten und einem spartenübergreifenden Konzept speziell an Kinder und Jugendliche, aber auch an Erwachsene richten. Sie können kommunale Einrichtungen sein, privatwirtschaftlich ausgerichtet oder als Verein organisiert sein. Für die Durchführung ihres Angebots werden festangestellte Lehrkräfte und/ oder externe Angebotsleitende auf Honorarbasis beschäftigt.

Siehe auch: Arbeitsschutz, Selbstständigkeit, Honoraruntergrenzen, Existenzgründung

Mehrsprachigkeit

In welchen Sprachen kann ein Kursangebot durchgeführt werden? Ist eine ständige mehrsprachige Angebotskommunikation interessant; oder projektbezogen eine Kooperation mit Kolleg:innen oder mit Ehrenamtlichen, die weitere Sprachen sprechen? Eine mehrsprachige Kommunikation vergrößert die eigene Zielgruppe.

Ländlicher Raum

Im ländlich geprägten Raum sind die Herausforderungen für die kulturelle Bildung oftmals andere als in den urbanen Zentren (weniger Angebote, längere Wege, etc.). Die ländlichen Räume bilden momentan einen thematischen Arbeitsschwerpunkt innerhalb des Feldes der kulturellen Bildung. Es finden auf verschiedenen Ebenen Vernetzungs- und Veranstaltungsformate statt; (Förder-)Programme werden gezielt entwickelt. Auch im Rahmen unserer Intensiv-Workshop-Reihe sprachen mehrere Referent:innen zu ihren Erfahrungen mit kultureller Bildungsarbeit in ländlichen Räumen.

Kulturelle Bildung in ländlichen Räumen. Ein LEitfaden von Dr. Beate Kegler
Handout Sandra Hofmann-Trepak
Handout Kerstin Mager-Baran
Stephan Beetz / Ulf Jacob (Hrsg.), Kunst, Kultur und ländliche Räume in Sachsen Der Beitrag kultureller Bildung zum gesellschaftlichen Wandel, 2023
Dr. Beate Kegler, Forschungsbedarf „Bedeutung kultureller Aktivitäten und kultureller Teilhabe für ländliche Räume, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Hrsg.), 2021

Im nachstehenden Video (1:15h) sprechen Ute Eidson (LJKE - Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen Sachsen e.V.), Prof. Stephan Beetz (Hochschule Mittweida), Britta Schulz (Leipzig), Ines Falcke (BDK - Fachverband für Kunstpädagogik) über Chancen und Herausforderungen von kultureller Bildung im ländlichen Raum in Sachsen. Moderiert wird die Paneldiskussion von Kerstin Mager-Baran (Kulturmanagerin, Freital).

Siehe auch: Fördermöglichkeiten

Paneldiskussion im Rahmen der Präsenzveranstaltung „Kunst macht Bildung. Intensiv-Workshop für bildende Künstler:innen für die künstlerische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen & Erwachsenen“ des LBK am 17.6.23 im Soziokulturellen Zentrum LIFEART in Freital
Selbstständigkeit

Eigene Zeiteinteilung, Arbeitsorganisation und -verwaltung, sowie eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Auftraggebern, Kooperationspartnern beziehungsweise Kund:innen kennzeichnet die Arbeit als Selbstständige:r. Verschiedene Arbeitsbereiche der eigenen künstlerischen Tätigkeit, eigene Arbeitsräume oder das Mitbringen eigener Materialien und/oder Werkzeuge an einen Veranstaltungsort sind weitere Indikatoren für selbstständiges Arbeiten.

Zu formalen Fragen der Selbständigkeit beraten (kostenfrei) verschiedene Initiativen, wie Kreatives Sachsen oder der Bund der Selbständigen Sachsen.

Der Bundesverband Bildende Kunst bietet berufspraktische Informationen in diversen Publikationen und Onlineformaten

Eine persönliche Beratung bei einer:m assoziierten Jurist:in zu spezifischen Fragen der Schein-/Selbständigkeit, kann man unter Umständen durch eine Mitgliedschaft in einem sächsischen Berufsverband wahrnehmen.

Siehe auch: Anlaufstellen für die Berufspraxis

Soziale Absicherung (KSK)

Angebote der Kulturellen Bildung werden nicht in jedem Fall als künstlerische Leistung im Sinne der Künstlersozialversicherung (KSKV) anerkannt, da diese häufig in sich-überschneidenden Arbeitsfeldern mit beispielsweise der Soziokultur oder der Museumspädagogik situiert sind. Es lohnt sich vorab bei der Künstlersozialkasse (KSK) zu informieren. Diese bietet für ihre Mitglieder kostenfreie Webseminare an.

Um bei einer Prüfung durch die KSK Angebote kultureller Bildung als künstlerische Leistung anerkannt zu bekommen, hilft eventuell ein qualitatives Schreiben der gastgebenden Institution, warum diese für das entsprechende Angebot eine bildende Künstler:in beauftragt hat.

Steuer

Eine Zusammenarbeit mit Steuerberatern ist zu Empfehlen und kann steuerlich geltend gemacht werden.

Einige Berufsverbände informieren ihre Mitglieder zu steuerrechtlichen Fragen und/oder bieten eine Steuerberatung an. Der BBK Bundesverband stellt einige grundsätzliche Informationen zum Thema Steuern für bildende Künstler:innen auf seiner Website bereit.

Siehe auch: Anlaufstellen für die Berufspraxis

Unterstützung

Angebote bildkünstlerischer Bildung können auf vielfältige Weise Unterstützung finden. Neben Förderprogrammen der öffentlichen Hand oder der privaten Hand durch Stiftungen, kann über solidarische Systeme, Materialspenden oder Crowdfunding eine Tragfläche für kulturelle Projekte entstehen.

Gibt es eventuell eine Materialzentrale in der Nähe? Kommt eventuell ein Mietnachlass gegen Jahresgabe infrage? Welche Firmen könnten als Sponsoren für Sach- oder Geldspenden angesprochen werden?

Siehe auch: Fördermöglichkeiten, Wettbewerbe

Verträge (Muster)

Verträge sind ein komplexes Thema. Hierunter finden sich beispielhaft Musterverträge aus verschiedenen Publikationen des BBK Bundesverband.

Der Austausch zu einen Vertrag stellt ein wichtiges Moment im Aufbau einer Kooperation oder Zusammenarbeit dar. Den beteiligten Partner:innen bietet sich eine Gelegenheit über ihre Kapazitäten und Leistungen zu sprechen.

Den beispielhaften Musterverträgen könnte ergänzend eine Haftungsbeschränkung beigefügt werden:

Haftungsbeschränkung: Bei Verletzung von Vertragshaupt- oder Nebenpflichten haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nicht, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. 

Disclaimer: Die hier versammelten Musterverträge sind als Beispiele zu verstehen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Einige Berufsverbände bieten ihren Mitgliedern eine Rechtsberatung an.

Künstlerbund Dresden

BBK Berlin

Siehe auch: Arbeitsschutz / Anlaufstellen für die Berufspraxis / Datenschutz

BK2011_Muster_Honorarvertrag
BK2011_Muster_Vertrag_Schule1
BK2011_Muster_Vertrag_Schule2
BK2011_Muster_Vertrag_Schule3
ProKunstT52011_Muster_Honorarvertrag
ProKunstT52011_Muster_Honorarvertrag_Schule
ProKunstT62021_Muster_Honorarvertrag

 

Weiterführende Literaturliste
Anstiftung zur Kooperation - Eine Handreichung für gelingende Partnerschaften zwischen Schule und Kultur: AG Netzwerkstellen Kulturelle Bildung (Hrsg.), Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen, 2020
Bewegung Kunst - Leitfaden für Projekte ästhetischer Bildung: BBK Bundesverband (Hrsg), Oberhausen: Athena, 2011

Weitere Links: 

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Die fünf W’s (Was, Wer, Wie, Wann, Wo) sind klar - und jetzt?

In Bezug auf Bildsprache und Format: Welche passen zur Zielgruppe? Wie soll das Angebot bildkünstlerischer Bildung oder die (abschließende) Präsentation Aufmerksamkeit erregen? Ein Flyer im eigenen Schaufenster, Aushänge oder Abreißzettel an Schwarzen Brettern und in den Cafés der Umgebung könnten Optionen sein. Oder vielleicht Einwurfzettel in den Briefkästen der Nachbarschaft, ein Newsletter, ein Hinweis im lokalen Kulturmagazin oder/und ein Beitrag auf verschiedenen Social-Media-Kanälen. Welche Räume und Medien nutzen Zielgruppen und Gäste? Eine öffentliche Präsentation könnte ebenfalls ein passender Anlass sein, um sich bei allen Unterstützern zu bedanken.

Siehe auch Angebotskommunikation, Unterstützung

Wettbewerbe

Verschiedenste Initiativen loben vielfältige Wettbewerbe für Projekte kultureller Bildung aus. Dabei stehen mal die Teilnehmenden, mal die das Projekt ermöglichenden Strukturen oder gesetzte Themen im Vordergrund. Eine Wettbewerbsteilnahme und die damit eventuell verbundene Anerkennung von Außen kann auf Teilnehmende und Initiatoren extra motivierend wirken und gegebenenfalls, durch finanzielle Anerkennung bzw. Sichtbarkeit, ein Baustein für zukünftige Projekte darstellen.

Links:

Siehe auch Fördermöglichkeiten, Unterstützung

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