Aktion Mensch e.V.: Projektförderung im Bereich Kunst und Kultur Der Aktion Mensch e.V. fördert zeitlich befristete, größere Vorhaben aus dem Bereich Begegnung und Dialog in Kunst und Kultur mit dem Ziel, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Förderfähige Projekte sind zum Beispiel inklusive und barrierefreie Theater- und Tanzangebote oder Kunstateliers, ebenso wie Angebote, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten. Details
X-Dörfer - ein Projekt des Staatsschauspiel Dresden Seit Ende 2021 ist X-Dörfer in der Region unterwegs, um Kulturpartner:innen in Gemeinden jenseits der urbanen Zentren (bis 60 km um Dresden) zu finden. Dieses Projekt der Sächsischen Staatstheater – Staatsschauspiel im Rahmen der Bürgerbühne hat zum Ziel, gemeinsam mit Akteuren vor Ort partizipative Kulturprojekte zu erfinden und umzusetzen. Ziel der Initiative ist es, nachhaltige Impulse für eine Kultur des Miteinanders anzustoßen und zu unterstützen. Details
Landesförderprogramm „Orte des Gemeinwesens“ Das Förderprogramm „Orte der Demokratie“ des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung richtet sich explizit an ländliche Räume in Sachsen und ist ausgerichtet auf die Stärkung des lokalen Gemeinwesens durch Unterstützung der Herausbildung von Orten und Räumen, wo sich demokratische Praxis, Gesprächskultur und Prozesse gesellschaftlicher Mitbestimmung ereignen und entwickeln können. Details
Förderung von Energiekosten durch den Kultur Energiefonds Der Kultur-Energiefonds des Bundes gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom bei Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltern aus. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Im Februar fanden dazu bereits Infoveranstaltungen statt, die sich als Aufzeichnung auf Youtube nachschauen lassen. Details
Kulturförderung der EU - Creative Europe Für die europäische Kulturförderung mit all ihren Facetten und Förderbereichen gibt es ein neues Erklärvideo zum Programm Kreatives Europa KULTUR und zur Rolle als Creative Europe Desk. Details
Bundeskulturfonds Energie: Einladung zur Infoveranstaltung 15. Februar 2023 von 14:30 bis 16:00 Uhr Details
Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Antragsfrist ist der 1. März 2023 für Projekte im 2. Halbjahr 2023 Für Anträge und Verwendungsnachweise im Rahmen der Projektförderung können hier das „Muster Kosten- und Finanzierungsplan“ sowie das „Verwendungsnachweisformular“ als ausfüllbares PDF heruntergeladen werden. Details
Dresden: „Kreativ.Raum.Börse“ und „Kunst.Markt“ Mit dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) fördert der Bund die Landeshauptstadt Dresden ab 2023 mit insgesamt 1,8 Mio. Euro, um die Innenstadt nachhaltig und zukunftsfähig als multifunktionalen Standort weiterzuentwickeln. Dabei setzt die Stadt Dresden mit dem Teilprojekt „Kreativ.Raum.Börse“ (ca. 1,2 Mio. Euro) auf das Innovationspotenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft, umgesetzt von Wir gestalten Dresden – Branchenverband der Dresdner Kultur- und Kreativwirtschaft e. V. (WGD). Details
Institutionelle Förderung in Dresden 2023 Der Ausschuss für Kultur und Tourismus im Dresdner Stadtrat hat über die Institutionelle Förderung für freie Kultureinrichtungen in 2023 in Höhe von insgesamt ca. 4,7 Mio. Euro entschieden. 68 Dresdner Kulturinstitutionen, Ensembles und Veranstalter in freier Trägerschaft werden 2023 institutionell gefördert. Details
Beginn der Förderphase für interregionale Kooperationsprogramme mit Polen und Tschechien Im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG 2021-2027 zwischen Polen und Sachsen bzw. Tschechien und Sachsen mit einem Budget von 60, 2 Mio. Euro bzw. 152 Mio. Euro gibt es auch zwei für Kulturschaffende und -einrichtungen relevante Kooperationsprogramme. Diese sind nunmehr abschließend genehmigt und offiziell gestartet, entsprechende Anträge können gestellt werden. Informationen zum Wie und Wo des Programms Interreg Sachsen-Tschechien gibt es hier (v. a. S. 3, S. 22 und ab S. 28; Fördergebiet siehe S. Details