Kulturförderung

Gastspielförderung der Kulturstiftung: Kunstwerke auf Reisen

Seit drei Jahren fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Gastspiele aus dem Bereich der Bildenden Kunst. Damit will sie dazu beitragen, dass aufwändig erarbeitete Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- oder Videopräsentationen an möglichst vielen Orten öffentlich gezeigt werden. Sächsische Künstler:innen können für ihre Gastspiele in ganz Europa bis spätestens einen Monat vor ihrer Reise bei der Kulturstiftung eine Förderung beantragen.

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Finanzielle Unterstützung für ehrenamtliche Projekte in Dresden

Auch in diesem Jahr können gemeinnützige Organisationen und freie Träger sowie bürgerschaftlich engagierte Gruppen bis zum 31. Juli 2022 Fördergelder für Projekte beantragen, die bis 31. Dezember 2022 realisiert werden. Früher eingehende Anträge können vor der Einreichfrist beschieden werden. Weitere Infos finden Sie auf der Website der Stadt Dresden.

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Förderung von Unterstützungsleistungen für Menschen aus der Ukaine

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen hat einen „Kulturfonds Sachsen-Ukraine“ eingerichtet und stellt dafür 250.000 Euro zur Verfügung. Das Sonderprogramm soll sächsische Kunst- und Kulturträger unterstützen, die sich für vom Krieg betroffene Kunst- und Kulturschaffende einsetzen. Anträge auf Förderung können formlos per E-Mail an sachsen-ukraine@kdfs.de eingereicht werden.
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Förderung von Engagement

Mit ihrer Gesprächsreihe „Bürgergesellschaft 2025“ bietet die Stiftung Bürger für Bürger seit 2020 eine Diskursplattform zum Thema „Engagementförderung in Ostdeutschland“. Ergebnisse und Anregungen hat die Stiftung zum Abschluss des Projekts in einem Impulspapier zusammengefasst.
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Gastspielförderung Bildende Kunst

Gern möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die einfach zu beantragende Gastspielförderung Bildende Kunst der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen hinweisen.
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