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Residenzen im Kunsthaus Mitte in Oberhausen

Das Kunsthaus Mitte in Oberhausen ist ein zentraler Standort der Kunst- und Kulturszene Oberhausens. Die transdisziplinäre Ausrichtung des Hauses eröffnet Künstler:innen und praxisorientierten Wissenschaftler:innen aller Sparten Freiräume zur (Weiter-) Entwicklung eigener Arbeiten und Forschungsvorhaben. Zugleich ist das Haus ein wichtiger Begegnungs- und Interaktionsraum für alle Bürger:innen der Stadt. Das Residenzprogramm fördert daher explizit die Verschränkung von künstlerischer Praxis, Bildung und Wissenschaft sowie aktive Interventionen mit den Institutionen, Vereinen und Bewohner:innen Oberhausens. Dieser thematische Schwerpunkt des Programms ergibt sich aus dem eigenen Selbstverständnis, eine künstlerische und kulturelle Plattform für die Stadtgesellschaft zu sein.

Bewerbungsvoraussetzungen 
Bewerben können sich professionell arbeitende Künstler:innen und/oder Künstler:innengruppen und Wissenschaftler:innen aus den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Künste, Musik, Film, Literatur, praxisorientierte Wissenschaft, Forschung und Bildung mit Wohnsitz in NRW. Das Residenzprogramm wurde ins Leben gerufen, um Arbeiten an der Schnittstelle zwischen Kunst und Gesellschaft zu fördern. Das Kunsthaus Mitte in Oberhausen ist daher besonders interessiert an stadtspezifischen Vorhaben mit längerfristiger Wirkung. 
Es gibt keine Altersbeschränkung. Für die Dauer des Residenzprogramms im Kunsthaus Mitte besteht eine Residenzpflicht. Studierende sind ausgeschlossen.

Residenzformate und Dauer
Es sind zwei unterschiedliche Residenzformate ausgeschrieben:
Einmonatige Residenzen, die für Projekte ausgelegt sind, deren Ausrichtung noch nicht ausformuliert ist. In diesem Rahmen können beispielsweise Recherchen, Arbeitsskizzen oder experimentelle Ansätze verfolgt werden. 
Zweimonatige Residenzen sind zur Realisierung von umfangreicheren Projekten vorgesehen. Die zielgerichtete Umsetzung endet idealerweise mit einer öffentlichen Ausstellung, Präsentation, Performance oder anderen künstlerischen Aktionen.
Die Programme unterscheiden sich neben der Dauer auch im Umfang der finanziellen Förderung. 

Die einmonatige Künstler:innenresidenz umfasst die folgenden Leistungen:
– ein möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio
– ein Stipendium in Höhe von 1.000€
– Reisekostenpauschale von 200€

Die zweimonatige Künstler:innenresidenz umfasst die folgenden Leistungen:
– ein möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio
– ein Stipendium in Höhe von 2.500€
– ein Materialkostenerstattung bis zu 500€ 
– Reisekostenpauschale von 200€

Weitere Informationen auf www.kunsthausmitte.de/ausschreibung

Abgabedatum
31.12.2022
Genre
Kontakt

Paul Reusch
Straße 60
46045 Oberhausen

info@kunsthausmitte.de
www.kunsthausmitte.de

Ausschreibungsart
vom